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DU-Versicherung und Dienstherr – wer zahlt wann?

20.02.2026 |Allgemein

Bei Dienstunfähigkeit zahlen zwei Stellen: der Dienstherr (Versorgung) und – sofern vereinbart – die private DU-Versicherung (Rente). Wer wann zahlt und ob sich die Leistungen gegenseitig beeinflussen, erklärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Dienstherr : Zahlt Ruhegehalt (Versorgung) nach Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Höhe nach Beamtengesetz (Dienstzeiten, Besoldung). Zeitpunkt: ab Wirksamwerden des Ruhestands. Übergangsgeld ggf. in der Phase davor (je nach Landesrecht).

Private DU-Versicherung : Zahlt die vereinbarte Monatsrente, sobald die DU festgestellt ist (Nachweis: z. B. Bescheid über Versetzung in den Ruhestand) und Karenzzeit (falls vereinbart) abgelaufen ist. Zeitpunkt: nach Antrag und Bewilligung, typischerweise monatlich im Nachhinein.

Additiv, keine Kürzung : Der Dienstherr kürzt das Ruhegehalt nicht, weil Sie eine private DU-Rente erhalten. Beide Leistungen sind additivGesamteinkommen bei DU = Ruhegehalt + private DU-Rente (und ggf. anderes). Keine „Anrechnung“ der privaten DU auf die Versorgung.

Reihenfolge : Zuerst die dienstliche DU-Feststellung und Versetzung in den Ruhestand → Ruhegehalt läuft. Parallel oder danach Antrag bei der privaten DU → nach Prüfung und Karenz Rente. Nicht umgekehrt – die private DU leistet nur bei vorliegender DU-Feststellung.

Praxishinweis : Beide Leistungen sauber dokumentieren (Bescheid, Vertrag, Kontoauszüge). Steuer: Ruhegehalt und ggf. DU-Rente können steuerpflichtig sein – Steuerberater oder Lohnstelle prüfen.

Übersicht

Zahler Was Wann
Dienstherr Ruhegehalt (Versorgung) Ab Ruhestand
Private DU DU-Rente Nach Antrag, Karenz, Bewilligung

Stolpersteine

„Private DU wird angerechnet“ : Neinkeine Anrechnung auf Versorgung. Additiv.

Private DU vor Feststellung : Nicht möglich – erst nach Bescheid antragen.

Fazit

Dienstherr zahlt Ruhegehalt (Versorgung); private DU zahlt Rente. Beides additiv – keine Kürzung. Private DU leistet erst nach DU-Feststellung und Antrag. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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