Bei Dienstunfähigkeit zahlen zwei Stellen: der Dienstherr (Versorgung) und – sofern vereinbart – die private DU-Versicherung (Rente). Wer wann zahlt und ob sich die Leistungen gegenseitig beeinflussen, erklärt dieser Artikel.
DU-Versicherung und Dienstherr – wer zahlt wann?
Das Wichtigste in Kürze
• Dienstherr : Zahlt Ruhegehalt (Versorgung) nach Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Höhe nach Beamtengesetz (Dienstzeiten, Besoldung). Zeitpunkt: ab Wirksamwerden des Ruhestands. Übergangsgeld ggf. in der Phase davor (je nach Landesrecht).
• Private DU-Versicherung : Zahlt die vereinbarte Monatsrente, sobald die DU festgestellt ist (Nachweis: z. B. Bescheid über Versetzung in den Ruhestand) und Karenzzeit (falls vereinbart) abgelaufen ist. Zeitpunkt: nach Antrag und Bewilligung, typischerweise monatlich im Nachhinein.
• Additiv, keine Kürzung : Der Dienstherr kürzt das Ruhegehalt nicht, weil Sie eine private DU-Rente erhalten. Beide Leistungen sind additiv – Gesamteinkommen bei DU = Ruhegehalt + private DU-Rente (und ggf. anderes). Keine „Anrechnung“ der privaten DU auf die Versorgung.
• Reihenfolge : Zuerst die dienstliche DU-Feststellung und Versetzung in den Ruhestand → Ruhegehalt läuft. Parallel oder danach Antrag bei der privaten DU → nach Prüfung und Karenz Rente. Nicht umgekehrt – die private DU leistet nur bei vorliegender DU-Feststellung.
• Praxishinweis : Beide Leistungen sauber dokumentieren (Bescheid, Vertrag, Kontoauszüge). Steuer: Ruhegehalt und ggf. DU-Rente können steuerpflichtig sein – Steuerberater oder Lohnstelle prüfen.
Übersicht
| Zahler | Was | Wann |
|---|---|---|
| Dienstherr | Ruhegehalt (Versorgung) | Ab Ruhestand |
| Private DU | DU-Rente | Nach Antrag, Karenz, Bewilligung |
Stolpersteine
• „Private DU wird angerechnet“ : Nein – keine Anrechnung auf Versorgung. Additiv.
• Private DU vor Feststellung : Nicht möglich – erst nach Bescheid antragen.
Fazit
Dienstherr zahlt Ruhegehalt (Versorgung); private DU zahlt Rente. Beides additiv – keine Kürzung. Private DU leistet erst nach DU-Feststellung und Antrag. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.