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DU und Ruhestand – Übergang

20.02.2026 |Allgemein

Der Übergang von der aktiven Zeit in die Dienstunfähigkeit bedeutet: Versetzung in den Ruhestand, Ruhegehalt und – sofern vereinbart – private DU-Rente. Was in dieser Übergangsphase passiert und was Sie beachten sollten, fasst dieser Artikel zusammen.

Das Wichtigste in Kürze

Feststellung DUVersetzung in den Ruhestand: Mit der rechtskräftigen Feststellung der Dienstunfähigkeit und der Versetzung in den Ruhestand endet das aktive Dienstverhältnis. Sie sind ab dann Ruhestandsbeamter mit Anspruch auf Ruhegehalt. Übergangsgeld kann in der Phase bis zum Wirksamwerden des Ruhestands (oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit) gezahlt werden – dienstrechtlich klären.

Private DU : Sobald die DU festgestellt und Sie versetzt sind, können Sie bei Ihrer privaten DU-Versicherung den Leistungsantrag stellen (mit Bescheid). Die Rente wird nach Karenzzeit und Bewilligung gezahlt – zusätzlich zum Ruhegehalt. Nichts ändert sich an Ihrer Versorgung durch die private DU; sie ergänzt das Ruhegehalt.

Ruhestandsalter : Die private DU-Rente läuft in der Regel bis zum vertraglichen Endalter (z. B. 67). Danach entfällt die DU-Rente (Sie sind im Regelruhestand); Versorgung (Ruhegehalt) bleibt. Kein „doppelter“ Ruhestand – die DU-Versicherung ist für die Phase bis zum Regelruhestand gedacht.

Praxishinweis : Dokumente (Bescheid, Antragsbestätigung private DU) von Anfang an sichern. Liquidität in den ersten Monaten (Übergangsgeld, Karenz der privaten DU) einplanen.

Phasen

1. Letzter Arbeitstag / Beginn Arbeitsunfähigkeit.

2. Amtsärztliche Begutachtung, Feststellung DU, Versetzung in den Ruhestand.

3. Ruhegehalt läuft; private DU: Antrag → nach Karenz Rente.

4. Bis Endalter (z. B. 67): Ruhegehalt + private DU-Rente.

Stolpersteine

Private DU zu spät beantragt : Zeitnah nach Bescheid antragen – Fristen beachten.

Karenz nicht eingeplant : 6–12 Monate ohne private DU-Rente – Versorgung und Rücklagen für diese Phase.

Fazit

DU und Ruhestand: Feststellung DU → Versetzung in den Ruhestand → Ruhegehalt + private DU-Rente (nach Antrag und Karenz). Übergangsgeld in der Zwischenphase prüfen. Dokumentation sichern. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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