DU-Tarife unterscheiden sich zentral durch die Beamtenklausel – echt oder unecht. Was das für die Leistung bedeutet und wie Sie Tarife vergleichen, erklärt dieser Artikel.
DU-Tarife mit Beamtenklausel – Vergleich
Das Wichtigste in Kürze
• Echte Beamtenklausel : Leistung, wenn der Dienstherr Sie dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt. Keine zusätzliche Prüfung durch den Versicherer (z. B. ob „Grundfähigkeiten“ weg sind). Klare Leistungsauslösung – empfohlen für Einsatzkräfte.
• Unechte Beamtenklausel : Zusätzlich zur dienstlichen DU-Feststellung verlangt der Vertrag den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten (z. B. „psychische Belastbarkeit“, „Heben“). Der Versicherer kann prüfen, ob diese im vertraglichen Sinne weg sind – Streitrisiko vor allem bei psychischer DU.
• Vergleich : AVB lesen – Formulierung „Leistung bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn“ ohne Zusatzbedingung = echte Klausel. Mit Zusatz („und Verlust von …“) = unechte Klausel. Psychische Leistungsbilder und Nachversicherung ebenfalls vergleichen.
• Beitrag : Echte Klausel kann teurer sein – Leistung ist besser. Nicht nur den günstigsten Tarif wählen – Leistungsbedingungen haben Vorrang.
• Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird immer die echte Beamtenklausel empfohlen – unechte birgt Ablehnungsrisiko bei psychischer oder uneindeutiger DU.
Fazit
DU-Tarife vergleichen: Echte Klausel = Leistung bei Feststellung durch Dienstherrn. Unechte = zusätzlich Fähigkeitsverlust – Streitrisiko. AVB prüfen, psychische Leistungsbilder und Nachversicherung mit vergleichen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.