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DU-Tarife mit Beamtenklausel – Vergleich

20.02.2026 |Allgemein

DU-Tarife unterscheiden sich zentral durch die Beamtenklauselecht oder unecht. Was das für die Leistung bedeutet und wie Sie Tarife vergleichen, erklärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Echte Beamtenklausel : Leistung, wenn der Dienstherr Sie dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt. Keine zusätzliche Prüfung durch den Versicherer (z. B. ob „Grundfähigkeiten“ weg sind). Klare Leistungsauslösung – empfohlen für Einsatzkräfte.

Unechte Beamtenklausel : Zusätzlich zur dienstlichen DU-Feststellung verlangt der Vertrag den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten (z. B. „psychische Belastbarkeit“, „Heben“). Der Versicherer kann prüfen, ob diese im vertraglichen Sinne weg sind – Streitrisiko vor allem bei psychischer DU.

Vergleich : AVB lesen – Formulierung „Leistung bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn“ ohne Zusatzbedingung = echte Klausel. Mit Zusatz („und Verlust von …“) = unechte Klausel. Psychische Leistungsbilder und Nachversicherung ebenfalls vergleichen.

Beitrag : Echte Klausel kann teurer sein – Leistung ist besser. Nicht nur den günstigsten Tarif wählen – Leistungsbedingungen haben Vorrang.

Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird immer die echte Beamtenklausel empfohlen – unechte birgt Ablehnungsrisiko bei psychischer oder uneindeutiger DU.

Fazit

DU-Tarife vergleichen: Echte Klausel = Leistung bei Feststellung durch Dienstherrn. Unechte = zusätzlich FähigkeitsverlustStreitrisiko. AVB prüfen, psychische Leistungsbilder und Nachversicherung mit vergleichen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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