Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind im Dienst körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Tritt Dienstunfähigkeit ein, versetzt der Dienstherr in den Ruhestand – die Versorgung liegt oft unter der bisherigen Besoldung. Eine private DU-Versicherung schließt diese Lücke. Dieser Kurzüberblick erklärt, warum DU für Polizeivollzugsbeamte besonders relevant ist und worauf Sie bei Abschluss und Leistungsfall achten sollten.
DU für Polizeivollzugsbeamte – Kurzüberblick zu Absicherung und Versorgung
Das Wichtigste in Kürze
- Polizeivollzugsbeamte
- sind Beamte im Sinne des Beamtenrechts – bei Dienstunfähigkeit gelten die gleichen Regeln wie für andere Beamte: Feststellung durch Dienstherrn, Versetzung in den Ruhestand, Ruhegehalt statt Besoldung.
- Versorgung
- hängt von Dienstzeit, Alter und Besoldung ab und liegt in der Regel unter der letzten Besoldung – die Lücke kann ohne private DU-Absicherung erheblich sein.
- DU-Versicherung
- zahlt eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat; Voraussetzungen (z. B. Mindestgrad der Beeinträchtigung) stehen im Vertrag.
- Tätigkeitsbild
- im Vertrag sollte Polizeivollzugsbeamter/Polizeivollzugsbeamtin oder vergleichbar konkret sein; früh und bei guter Gesundheit abschließen, da Risikoberuf oft höhere Beiträge bedeutet.
Dienstunfähigkeit und Versorgung bei Polizeivollzugsbeamten
Die Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherrn (Bund oder Land) auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens festgestellt. Maßgeblich ist, ob Sie auf Dauer nicht mehr in der Lage sind, Ihre dienstlichen Obliegenheiten als Polizeivollzugsbeamte bzw. -beamter zu erfüllen. Typische Ursachen sind körperliche Verletzungen (z. B. nach Einsätzen), Rücken- oder Gelenkerkrankungen, Herz-Kreislauf- oder psychische Erkrankungen (z. B. PTBS, Depression). Nach Feststellung erfolgt die Versetzung in den Ruhestand; Sie erhalten Ruhegehalt nach den jeweiligen Versorgungsgesetzen. Die Höhe ist von ruhegehaltsfähiger Dienstzeit, letzter Besoldung und ggf. Abschlägen abhängig – in der Praxis oft deutlich unter dem letzten Gehalt. Für viele Polizeivollzugsbeamte ist daher eine private DU-Versicherung Standard, um den Lebensstandard abzusichern.
DU-Versicherung: Tätigkeitsbild, Höhe und Zeitpunkt
Die DU-Versicherung ist eine private Police: Sie leistet eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat und der Vertrag die übrigen Bedingungen erfüllt (z. B. Mindest-Prozent der Fähigkeitsminderung). Wichtig: Das Tätigkeitsbild im Vertrag sollte Polizeivollzugsbeamter (oder vergleichbar konkret) lauten – nicht nur „Beamter“ oder „Angestellter im öffentlichen Dienst“. So wird im Leistungsfall Ihre konkrete Tätigkeit zugrunde gelegt. Die Rente sollte so bemessen sein, dass sie zusammen mit der Versorgung annähernd Ihr bisheriges Nettoeinkommen abdeckt (unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben). Früher Abschluss lohnt: Mit zunehmendem Alter und ggf. Vorerkrankungen wird der Einstieg teurer oder unmöglich; Polizeivollzugsbeamte werden von vielen Versicherern als Risikogruppe eingestuft. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.