Die Nachversicherungsgarantie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) erlaubt es, die vereinbarte Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und THW ist das zentral, weil sich Einkommen und Bedarf über die Laufbahn ändern. Dieser Artikel erklärt, was wichtig ist.
DU-Nachversicherungsgarantie: Was ist wichtig?
Das Wichtigste in Kürze
• Kernnutzen : Erhöhung der DU-Rente zu definierten Anlässen (z. B. Beförderung, Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung) ohne dass Sie erneut Gesundheitsfragen beantworten müssen. Ohne Nachversicherung müssten Sie für mehr Rente einen neuen Antrag stellen – bei verschlechtertem Gesundheitsbild Risikozuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.
• Typische Anlässe : Beförderung (höheres Gehalt → höherer Bedarf), Heirat, Geburt (Kind), Gehaltserhöhung um einen Mindestprozentsatz. Die genauen Anlässe und Höchstgrenzen (z. B. max. +20 % Rente pro Anlass) stehen in den AVB – vor Abschluss prüfen.
• Fristen : Oft müssen Sie die Nachversicherung innerhalb einer Frist (z. B. 3–6 Monate) nach dem Anlass melden und ausüben. Verpassen Sie die Frist, verfällt der Anspruch für diesen Anlass. Praxishinweis: Bei Beförderung oder Geburt zeitnah an Nachversicherung denken und beim Versicherer anmelden.
• Beitrag : Mit höherer Rente steigt der Beitrag. Die Erhöhung ist in der Regel zum nächsten Termin fällig. Budget einplanen.
• Für Einsatzkräfte : In Anwärter- oder Probezeit ist das Einkommen oft niedriger – viele wählen zunächst eine moderate DU-Rente. Mit Beförderung und Familie wächst der Bedarf. Nachversicherungsgarantie ermöglicht, die Rente mitzuziehen, ohne sich erneut der Annahmeprüfung zu unterziehen.
Was in den Bedingungen stehen sollte
• Anlässe (Beförderung, Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung – je nach Tarif).
• Höchstbetrag pro Anlass (z. B. max. 500 € Rente mehr) oder Prozentsatz der bisherigen Rente.
• Gesamt-Obergrenze (z. B. max. 150 % der Ausgangsrente über alle Anlässe).
• Meldefrist (z. B. 3 Monate nach Ereignis).
• Keine erneute Gesundheitsprüfung – explizit in den AVB bestätigt.
Ablauf: Nachversicherung ausüben
1. Anlass tritt ein (z. B. Beförderung).
2. Innerhalb der Frist dem Versicherer mitteilen (Formular, schriftlich).
3. Gewünschte Erhöhung angeben (bis zur vertraglichen Obergrenze).
4. Versicherer bestätigt → Rente und Beitrag werden angepasst.
Stolpersteine
• Frist verpasst : Nachversicherung für diesen Anlass verfallen. Kalender oder Erinnerung einrichten (z. B. nach Beförderung sofort prüfen).
• Keine Nachversicherung vereinbart : Bei älteren oder sehr günstigen Tarifen fehlt sie teils. Vor Abschluss immer prüfen und mit Nachversicherung wählen, wenn möglich.
• Nur einmal möglich : Manche Tarife erlauben Nachversicherung nur einmal pro Anlassart (z. B. nur eine „Beförderung“). Mehrere Beförderungen → ggf. nur die erste oder mit Begrenzung – Bedingungen lesen.
Fazit
Nachversicherungsgarantie = Rente zu bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Anlässe, Fristen und Obergrenzen in den AVB prüfen, zeitnah melden. Für Einsatzkräfte mit langer Laufbahn und wachsendem Bedarf unverzichtbar. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.