Tritt Dienstunfähigkeit ein, zahlt die private DU-Versicherung in der Regel eine monatliche Rente – vorausgesetzt, der Vertrag erfüllt die vereinbarten Bedingungen und der Leistungsfall ist ordnungsgemäß gemeldet. Der Ablauf von der Feststellung durch den Dienstherrn bis zur ersten Zahlung lässt sich in wenigen Schritten skizzieren. Dieser Artikel beschreibt den Ablauf in Kürze.
DU-Leistungsfall – Ablauf in Kürze für Beamtinnen und Beamte
Das Wichtigste in Kürze
- Feststellung durch den Dienstherrn
- : Zuerst stellt der Dienstherr (auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens) Dienstunfähigkeit fest und versetzt Sie in den Ruhestand – die DU-Versicherung leistet nicht ohne diese dienstrechtliche Grundlage.
- Meldung an den Versicherer
- : Sobald die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vorliegt, den Leistungsfall beim Versicherer melden – in der Regel mit Bescheid, Gutachten und ausgefülltem Leistungsantrag.
- Prüfung durch den Versicherer
- : Der Versicherer prüft Vertragserfüllung (z. B. abstrakte Verweisung, Wartezeiten, Beitragszahlung) und Kongruenz mit den Vertragsbedingungen; bei Anerkennung wird die Rente festgesetzt.
- Rente und Nachweise
- : Nach Anerkennung wird die monatliche DU-Rente gezahlt; oft sind laufende Nachweise (z. B. dass Ruhestandsbezüge unverändert bestehen) erforderlich.
Feststellung und Meldung
Die DU-Versicherung verlangt in der Regel einen Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Ohne diese Feststellung durch den Dienstherrn tritt der Leistungsfall vertraglich nicht ein. Nach Erhalt des Bescheids sollten Sie unverzüglich den Leistungsantrag beim Versicherer stellen und die geforderten Unterlagen (Bescheid, ggf. Gutachten, Personalangaben) einreichen. Verzögerungen können zu späterem Leistungsbeginn führen.
Prüfung und Leistung
Der Versicherer prüft, ob die Voraussetzungen des Vertrags erfüllt sind: z. B. Wartezeit abgelaufen, abstrakte Verweisung ausgeschlossen oder erfüllt, Beiträge gezahlt. Bei Anerkennung wird die Rente ab dem vereinbarten Zeitpunkt (oft ab Versetzung in den Ruhestand) gezahlt. Ablehnung ist möglich, wenn z. B. Verweisung auf eine andere Tätigkeit greift oder Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt – dann Rechtsbehelf prüfen. Berufsrechtsschutz kann bei Streit mit dem Versicherer oder beim Widerspruch gegen den Dienstherrn sinnvoll sein. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.