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DU-Kündigung – wann und mit welchen Folgen?

20.02.2026 |Allgemein

Eine DU-Versicherung zu kündigen bedeutet Verlust des DU-Schutzes – bei DU danach keine private Rente. Wann Kündigung möglich ist und welche Folgen sie hat, erklärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

Ordentliche Kündigung : In der Regel zum Ablauf der Vertragslaufzeit oder zum nächsten Verlängerungstermin (je nach AVB). Frist einhalten (z. B. 3 Monate). Folge: Ab Kündigungszeitpunkt kein DU-Schutz mehr – bei späterer DU keine Leistung.

Außerordentliche Kündigung : Bei schwerem Vertragsverstoß des Versicherers oder in Sonderfällen (z. B. Vertrag anfechtbar). Rechtlich prüfen lassen. Nicht „einfach so“ kündigen – sonst Schutz weg.

Wechsel : Wenn Sie zu einem anderen DU-Tarif wechseln wollen: Neuen Vertrag zuerst abschließen (mit Gesundheitsprüfung oder Übernahme). Alten Vertrag erst dann kündigen – sonst Lücke ohne Schutz bei Ablehnung des neuen Antrags.

Zahlungsunfähigkeit : Nicht vorschnell kündigen – Ratenzahlung, Beitragsaussetzung (falls im Vertrag) oder temporäre Reduktion der Rente (falls möglich) mit dem Versicherer prüfen. Kündigung = dauerhafter Verlust.

Praxishinweis : Kündigung nur, wenn alternativlos (z. B. Wechsel mit neuem Vertrag) oder finanziell nicht mehr tragbar und keine anderen Optionen. DU-Schutz ist existenzielle Absicherung – beibehalten, wenn irgend möglich.

Fazit

DU-Kündigung: Möglich ordentlich (Frist) oder außerordentlich (Sonderfälle). Folge: Kein DU-Schutz mehr – bei späterer DU keine Leistung. Nur kündigen wenn neuer Vertrag steht oder unvermeidbar. Bei Zahlungsproblemen Raten/Optionen prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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