DU-Gutachten: Ablauf und Anforderungen für Polizisten

9.03.2026 |Allgemein

Wenn bei Polizistinnen und Polizisten die Dienstunfähigkeit (DU) festgestellt werden soll, läuft ein geregeltes Verfahren ab: Der Dienstherr prüft die gesundheitliche Eignung und kann ein ärztliches Gutachten einholen. Für Betroffene ist wichtig zu wissen, wer das Gutachten in Auftrag gibt, welche Unterlagen nötig sind und wie sie sich vorbereiten können. Dieser Artikel beschreibt den Ablauf des DU-Gutachtens speziell für die Polizei und gibt praktische Hinweise.

Das Wichtigste in Kürze

Wer prüft: Der Dienstherr (Land/Bund) stellt die DU fest; er beauftragt in der Regel ein amtliches oder externes ärztliches Gutachten, um die dauerhafte Dienstunfähigkeit zu beurteilen.

Ablauf: Antrag/Anhörung, Einholung von Unterlagen (Krankenakten, ggf. Vorberichte), Gutachtenauftrag an Amtsarzt oder externen Gutachter, Gutachtenerstellung, Entscheidung der Behörde.

Ihre Mitwirkung: Vollständige Angaben und Mitwirkung bei der Begutachtung sind erforderlich; Verweigerung kann negative Folgen haben (z. B. Ruhestandsversorgung).

DU-Versicherung: Bei echter Beamtenklausel leistet die private DU-Versicherung nach Feststellung der DU durch den Dienstherrn – ohne separates Versicherungsgutachten.

Ablauf des DU-Gutachtens bei der Polizei

Die Polizei als Dienstherr muss prüfen, ob eine Beamtin oder ein Beamter auf Dauer dienstunfähig ist. Dazu wird in der Regel ein ärztliches Gutachten eingeholt – beim Amtsarzt der Behörde oder bei einem externen Facharzt. Der Ablauf umfasst: Anhörung des/der Beamten, Einholung von Krankenunterlagen und Vorberichten, schriftlicher Gutachtenauftrag mit konkreten Fragestellungen (z. B. voraussichtliche Dauer der Einschränkung, verbleibende Einsatzmöglichkeiten), Begutachtung und schriftliches Gutachten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Behörde über die Feststellung der DU und die Gewährung von Ruhestandsversorgung.

Konkret lohnt ein Vergleich mehrerer Tarife: Leistungskatalog, Beitrag bei gleicher Rente (z. B. 1.000 bis 1.500 €/Monat) und Karenzzeiten (oft 6 oder 12 Monate) prüfen. Dokumentieren Sie Ihre Angaben zum Tätigkeitsbild und zu Vorerkrankungen, um spätere Leistungsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Höchstbeträge nach § 10 EStG gelten für Vorsorgeaufwendungen gemeinsam; bei einem Grenzsteuersatz von 30 bis 40 % reduziert sich die Nettobelastung entsprechend. Ein jährlicher Abgleich mit Ihrer Lebenssituation (Gehalt, Familie, Laufbahn) hält die Absicherung passend.

Vorbereitung und Rechte der Betroffenen

Betroffene sollten alle angeforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht einreichen und sich auf die Begutachtung vorbereiten (z. B. Termin beim Gutachter wahrnehmen, Beschwerden und Einschränkungen sachlich schildern). Sie haben das Recht auf Akteneinsicht und können das Gutachten prüfen lassen. Bei Fehlern oder Unvollständigkeit kann ein Gegengutachten sinnvoll sein – insbesondere wenn die Versorgung oder die Anerkennung durch die private DU-Versicherung davon abhängt. Die private DU mit echter Beamtenklausel orientiert sich an der Feststellung des Dienstherrn und verlangt in der Regel kein eigenes Gutachten.

Fazit

Der Ablauf des DU-Gutachtens bei der Polizei folgt festen Schritten; Mitwirkung und Vollständigkeit der Angaben sind wichtig. Mit der richtigen Vorbereitung und einer DU-Versicherung mit Beamtenklausel sind Sie im Leistungsfall abgesichert. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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