THW-Helfer sind in der Regel ehrenamtlich im THW tätig – Hauptberuf (Beamter oder Angestellter) ist die Grundlage für Einkommen und Absicherung. Dieser Artikel ordnet die DU/BU für THW-Helfer mit Hauptberuf ein.
DU für THW-Helfer mit Hauptberuf
Das Wichtigste in Kürze
• Hauptberuf entscheidet : DU (Beamte) bzw. BU (Angestellte) wird am Hauptberuf abgeschlossen – nicht am THW-Dienst. Der versicherte Beruf ist der Hauptberuf (z. B. Beamter bei Feuerwehr, Angestellter in der Verwaltung). THW allein löst keine eigene DU aus (kein beamtenrechtliches Amt, kein hauptberufliches Einkommen).
• THW als Zusatz : Wenn Sie im Hauptberuf bereits belastend tätig sind (z. B. Feuerwehr, Rettung) und zusätzlich THW machen, kann die Tätigkeitsbeschreibung im DU/BU-Vertrag „inkl. ehrenamtliche Einsatztätigkeit THW“ oder ähnlich erwähnen – Risiko und Leistungsfall klarer. Nicht verpflichtend, aber sauber.
• Hauptberuf Beamter : DU mit echter Beamtenklausel für den Beamtenberuf – bei DU im Hauptberuf leistet die Police. THW ist nicht der versicherte „Amt“-Beruf.
• Hauptberuf Angestellter : BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung für den Angestelltenberuf – bei BU im Hauptberuf leistet die Police. THW als Nebentätigkeit kann in der Tätigkeitsbeschreibung erwähnt werden.
• Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird immer der Hauptberuf als Maßstab für DU/BU genommen; THW nur als ergänzende Information, wenn gewünscht.
Fazit
THW-Helfer: DU/BU am Hauptberuf ausrichten – DU bei Beamten, BU bei Angestellten. THW ist ehrenamtlich – keine eigene DU für THW. THW optional in Tätigkeitsbeschreibung erwähnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.