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DU für THW-Helfer mit Hauptberuf

20.02.2026 |Allgemein

THW-Helfer sind in der Regel ehrenamtlich im THW tätig – Hauptberuf (Beamter oder Angestellter) ist die Grundlage für Einkommen und Absicherung. Dieser Artikel ordnet die DU/BU für THW-Helfer mit Hauptberuf ein.

Das Wichtigste in Kürze

Hauptberuf entscheidet : DU (Beamte) bzw. BU (Angestellte) wird am Hauptberuf abgeschlossen – nicht am THW-Dienst. Der versicherte Beruf ist der Hauptberuf (z. B. Beamter bei Feuerwehr, Angestellter in der Verwaltung). THW allein löst keine eigene DU aus (kein beamtenrechtliches Amt, kein hauptberufliches Einkommen).

THW als Zusatz : Wenn Sie im Hauptberuf bereits belastend tätig sind (z. B. Feuerwehr, Rettung) und zusätzlich THW machen, kann die Tätigkeitsbeschreibung im DU/BU-Vertrag „inkl. ehrenamtliche Einsatztätigkeit THW“ oder ähnlich erwähnen – Risiko und Leistungsfall klarer. Nicht verpflichtend, aber sauber.

Hauptberuf Beamter : DU mit echter Beamtenklausel für den Beamtenberuf – bei DU im Hauptberuf leistet die Police. THW ist nicht der versicherte „Amt“-Beruf.

Hauptberuf Angestellter : BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung für den Angestelltenberuf – bei BU im Hauptberuf leistet die Police. THW als Nebentätigkeit kann in der Tätigkeitsbeschreibung erwähnt werden.

Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird immer der Hauptberuf als Maßstab für DU/BU genommen; THW nur als ergänzende Information, wenn gewünscht.

Fazit

THW-Helfer: DU/BU am Hauptberuf ausrichten – DU bei Beamten, BU bei Angestellten. THW ist ehrenamtlich – keine eigene DU für THW. THW optional in Tätigkeitsbeschreibung erwähnen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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