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DU für Teilzeitbeamte

20.02.2026 |Allgemein

Teilzeitbeamte haben bei Dienstunfähigkeit ein anteilig geringeres Ruhegehalt – die Lücke zum gewünschten Netto kann größer sein als bei Vollzeit. DU-Rente und Beitrag sollten darauf abgestellt werden. Dieser Artikel skizziert DU bei Teilzeit.

Das Wichtigste in Kürze

Versorgung bei Teilzeit : Ruhegehalt wird aus ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Besoldung berechnet – bei Teilzeit ist die Besoldung niedriger, also auch das Ruhegehalt. Lücke (Ziel-Netto minus Ruhegehalt) kann größer sein als bei Vollzeit – DU-Rente entsprechend höher kalkulieren.

Beitrag : Höhere Rente = höherer Beitrag – bei geringerem Teilzeitgehalt kann das Budget knapp sein. Priorität: DU in notwendiger Höhe; Nachversicherung nutzen, wenn Sie später aufstocken (Vollzeit oder mehr Stunden).

Wechsel in Teilzeit : Wenn Sie bereits DU haben und in Teilzeit wechseln: Tätigkeit ggf. melden; Lücke neu berechnen (Ruhegehalt sinkt). Nachversicherung bei späterer Aufstockung der Stunden nutzen (wenn im Vertrag als Anlass vorgesehen).

Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird die Lücke für Teilzeit eigenständig berechnet – nicht mit Vollzeit-Versorgung rechnen. DU-Rente so wählen, dass sie tragbar bleibt und die Lücke schließt.

Fazit

DU Teilzeit: Ruhegehalt anteilig niedrigerLücke oft größer. DU-Rente an Lücke anpassen, Beitrag im Budget halten. Nachversicherung bei Aufstockung nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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