Teilzeitbeamte haben bei Dienstunfähigkeit ein anteilig geringeres Ruhegehalt – die Lücke zum gewünschten Netto kann größer sein als bei Vollzeit. DU-Rente und Beitrag sollten darauf abgestellt werden. Dieser Artikel skizziert DU bei Teilzeit.
DU für Teilzeitbeamte
Das Wichtigste in Kürze
• Versorgung bei Teilzeit : Ruhegehalt wird aus ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Besoldung berechnet – bei Teilzeit ist die Besoldung niedriger, also auch das Ruhegehalt. Lücke (Ziel-Netto minus Ruhegehalt) kann größer sein als bei Vollzeit – DU-Rente entsprechend höher kalkulieren.
• Beitrag : Höhere Rente = höherer Beitrag – bei geringerem Teilzeitgehalt kann das Budget knapp sein. Priorität: DU in notwendiger Höhe; Nachversicherung nutzen, wenn Sie später aufstocken (Vollzeit oder mehr Stunden).
• Wechsel in Teilzeit : Wenn Sie bereits DU haben und in Teilzeit wechseln: Tätigkeit ggf. melden; Lücke neu berechnen (Ruhegehalt sinkt). Nachversicherung bei späterer Aufstockung der Stunden nutzen (wenn im Vertrag als Anlass vorgesehen).
• Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird die Lücke für Teilzeit eigenständig berechnet – nicht mit Vollzeit-Versorgung rechnen. DU-Rente so wählen, dass sie tragbar bleibt und die Lücke schließt.
Fazit
DU Teilzeit: Ruhegehalt anteilig niedriger → Lücke oft größer. DU-Rente an Lücke anpassen, Beitrag im Budget halten. Nachversicherung bei Aufstockung nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.