Einige DU-Tarife bieten eine Beitragsrückerstattung: Wenn über einen bestimmten Zeitraum kein Leistungsfall eintritt, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und THW: Wie funktioniert das, und lohnt es sich?
DU-Beitragsrückerstattung: Wie funktioniert sie?
Das Wichtigste in Kürze
• Prinzip : Sie zahlen über eine vereinbarte Laufzeit (z. B. 10 oder 15 Jahre) keine DU-Leistung in Anspruch → am Ende des Zeitraums oder in bestimmten Abständen erstattet der Versicherer einen Teil der Beiträge (z. B. 10–20 % oder nach Tarif). Nicht bei allen Tarifen vorhanden – in den AVB oder im Antrag prüfen.
• Voraussetzungen : In der Regel kein Leistungsfall in dem betrachteten Zeitraum; keine Kündigung durch Sie; Vertrag ununterbrochen in Kraft. Einzelheiten (z. B. Mindestlaufzeit, prozentuale Höhe) stehen in den Bedingungen.
• Kosten : Tarife mit Beitragsrückerstattung sind oft teurer als vergleichbare ohne. Sie zahlen also mehr Beitrag für die Chance auf Rückzahlung. Nutzen Sie die Rückerstattung nur, wenn Sie die höheren Beiträge dauerhaft tragen können und die übrigen Leistungen (echte Klausel, Psyche, Nachversicherung) gleichwertig sind.
• Nicht Priorität vor Leistung: Echte Beamtenklausel, psychische Leistungsbilder und Nachversicherung sind wichtiger als die Option auf Beitragsrückerstattung. Ein günstiger Tarif ohne Rückerstattung mit besseren Leistungsbedingungen ist oft die sinnvollere Wahl.
• Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird Beitragsrückerstattung als Nice-to-have betrachtet – nur wenn die Kernbedingungen (Klausel, Psyche, Nachversicherung) stimmen und das Budget die Mehrkosten erlaubt.
Typische Ausgestaltung
• Zeitraum : z. B. alle 10 Jahre oder am Ende der Laufzeit.
• Höhe : Prozentsatz der gezahlten Beiträge in dem Zeitraum (tarifabhängig).
• Ausschluss : Bei Leistungsfall in dem Zeitraum keine Rückerstattung für diesen Zeitraum (oder pauschal entfällt die Option).
Stolpersteine
• Höheren Beitrag nur für Rückerstattung : Wenn der einzige Vorteil die Rückerstattung ist, der Rest aber schwächer (z. B. unechte Klausel), ist der Tarif nicht empfehlenswert.
• Kündigung : Bei Kündigung vor Ablauf des Zeitraums verfällt die Rückerstattung in der Regel für diesen Zeitraum.
Fazit
Beitragsrückerstattung = bei keinem Leistungsfall über einen Zeitraum Teilerstattung der Beiträge. Voraussetzungen und Kosten (höherer Beitrag) in den AVB prüfen. Leistungsbedingungen (Klausel, Psyche, Nachversicherung) haben Vorrang. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.