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DU bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

20.02.2026 |Allgemein

Vorübergehende und dauerhafte Dienstunfähigkeit sind rechtlich und versicherungstechnisch unterschiedlich. Die private DU-Versicherung leistet in der Regel nur bei dauerhafter DU – und oft erst nach einer Karenzzeit. Dieser Artikel grenzt für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und THW ab, was das konkret bedeutet und wie Sie sich absichern.

Das Wichtigste in Kürze

Dauerhafte DU : Der Dienstherr stellt dauerhafte Dienstunfähigkeit fest – Sie können Ihr Amt voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben. Folge: Versetzung in den Ruhestand. Private DU leistet (bei echter Klausel) bei dieser Feststellung – das ist der versicherte Fall.

Vorübergehende DU : Sie sind zeitweise (z. B. nach Unfall oder Operation) nicht dienstfähig, aber Wiederherstellung wird erwartet. Kein Ruhestand, keine private DU-Leistung – die Police ist für dauerhaften Ausfall konzipiert, nicht für kurze Krankschreibung.

Karenzzeit : Selbst bei dauerhafter DU zahlt die private DU oft erst nach 6 oder 12 Monaten (Karenz). In dieser Zeit müssen Sie mit Versorgung (sobald Ruhestand ausgesprochen) und ggf. Ersparnis oder Übergangsgeld überbrücken. Vorübergehende Ausfälle fallen innerhalb der Karenz – und lösen danach keine Leistung aus, wenn Sie wieder dienstfähig werden.

Übergangsgeld : Bei Beamten kann Übergangsgeld in der Phase zwischen letztem Arbeitstag und Ruhestand oder bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit greifen – dienstrechtlich klären (Personalstelle). Private DU ersetzt das nicht für die ersten Monate.

Praxishinweis : Für kurzfristige Ausfälle (Krankheit, Unfall mit voraussichtlicher Genesung) sind Krankenversicherung, Lohnfortzahlung bzw. Übergangsgeld und Rücklagen zuständig. Private DU ist die Absicherung für den dauerhaften Verlust des Berufs.

Abgrenzung in der Praxis

Vorübergehend : Arzt/Amtsarzt geht von Genesung und Rückkehr in den Dienst aus → keine Ruhestandsversetzung → keine DU-Leistung.

Dauerhaft : Amtsarzt/Dienstherr stellt dauerhafte DU fest → Ruhestandprivate DU leistet (nach Karenz und Bewilligung).

Stolpersteine

„Ich bin krankgeschrieben“ : Das allein löst keine DU-Leistung aus. Erst die festgestellte dauerhafte DU mit Ruhestand ist der Leistungsfall.

Karenz nicht eingeplant : Liquidität für die ersten 6–12 Monate sicherstellen (Versorgung, Notgroschen).

Fazit

Vorübergehende DU = kein Ruhestand, keine private DU-Leistung. Dauerhafte DU mit Ruhestandsversetzung = Leistungsfall (nach Karenz). Kurzfristige Ausfälle über KV, Lohnfortzahlung/Übergangsgeld und Rücklagen absichern. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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