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DU bei Vorerkrankungen: Was ist möglich?

20.02.2026 |Allgemein

Vorerkrankungen (Rücken, Psyche, Herz, Stoffwechsel etc.) können die Annahme einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) erschweren – aber ein Abschluss ist oft trotzdem möglich. Für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und THW: Was ist bei Vorerkrankungen möglich, und worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten : Sie sind verpflichtet, die Fragen des Versicherers vollständig und richtig zu beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht). Verschweigen oder Falschangaben können zur Leistungsverweigerung im Schadensfall führen (§ 19 VVG). Immer ehrlich antworten – auch wenn es zu Zuschlag oder Ausschluss führt.

Mögliche Reaktionen des Versicherers : Normale Annahme (ohne Zuschlag); Risikozuschlag (höherer Beitrag); Ausschluss bestimmter Ursachen (z. B. Rücken, psychische Störungen) – dann leistet die DU nicht, wenn DU ausschließlich aus dem ausgeschlossenen Grund eintritt; Ablehnung (kein Vertrag). Je nach Anbieter und Befund unterschiedlich.

Risikozuschlag oder Ausschluss annehmen : Oft lohnt es sich, teilweise abzusichern (Zuschlag oder Ausschluss) statt ganz zu verzichten. Der Rest (alle anderen DU-Ursachen) bleibt abgedeckt. Für das ausgeschlossene Risiko können Sie ggf. Grundfähigkeit (GF) oder Rücklagen als Ergänzung prüfen.

Mehrere Anbieter anfragen : Die Annahmepraxis unterscheidet sich. Ein Anbieter kann ablehnen, ein anderer Zuschlag oder Ausschluss anbieten. Vergleich einholen – am besten über einen versierten Berater/Makler.

Praxishinweis : In der Beratungspraxis werden Vorerkrankungen offen angegeben und alle relevanten Unterlagen (Arztberichte, Befunde) mitgeschickt. So vermeiden Sie spätere Rückfragen oder Leistungsverweigerung wegen Anzeigepflichtverletzung.

Ablauf bei Vorerkrankungen

1. Antrag mit wahrheitsgemäßen Angaben zu allen gefragten Punkten.

2. Versicherer prüft (ggf. Rückfragen, Arztberichte, Gutachten).

3. Entscheidung: Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung.

4. Bei Ausschluss: Bereich genau lesen (z. B. „Ausschluss: Erkrankungen der Lendenwirbelsäule“). Nur dieser Bereich ist ausgenommen; alle anderen DU-Ursachen sind versichert.

Stolpersteine

„Damit komme ich durch“ : Falsche Angaben entdecken Versicherer oft im Leistungsfall (Aktenprüfung, Gutachten) → Leistung kann verweigert werden.

Ausschluss ignorieren : Wer den Ausschluss nicht versteht, rechnet im Schadensfall mit Leistung für genau diese Ursache – und ist enttäuscht. AVB und Ausschlussbestätigung aufbewahren.

Fazit

Bei Vorerkrankungen: Ehrliche Angaben, mehrere Anbieter prüfen. Zuschlag oder Ausschluss oft besser als kein Vertrag. Ausschluss verstehen und ggf. mit GF oder Rücklagen ergänzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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