fbpx

DU bei teilweiser Dienstunfähigkeit

20.02.2026 |Allgemein

Teilweise Dienstunfähigkeit bedeutet: Sie können Ihren Dienst nur noch eingeschränkt ausüben (z. B. nicht mehr im Einsatz, aber noch in der Verwaltung). Für die private DU-Versicherung stellt sich die Frage: Leistet sie in einem solchen Fall – und in welcher Höhe? Dieser Artikel ordnet die typischen Regelungen ein.

Das Wichtigste in Kürze

Dienstrechtlich : Der Dienstherr unterscheidet oft zwischen vollständiger Dienstunfähigkeit (Versetzung in den Ruhestand) und teilweiser Einschränkung (z. B. Versetzung in eine andere Stelle mit geringeren Anforderungen). Private DU leistet in der Regel nur, wenn Dienstunfähigkeit im Sinne des Vertrags vorliegt – das ist oft die Versetzung in den Ruhestand (volle DU). Teilweise DU (noch Arbeit in anderer Funktion) kann nicht ausreichen, wenn der Vertrag auf „Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit“ abstellt.

Echte Beamtenklausel : Bei echter Klausel leistet die DU, wenn der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Teilweise DU mit Verbleib im Dienst (andere Tätigkeit) führt in der Regel nicht zur Ruhestandsversetzung → keine DU-Leistung in dieser Phase. Erst wenn vollständige DU festgestellt und Ruhestand ausgesprochen wird, greift die Police.

Teilleistungsklauseln : Einige Tarife sehen gestaffelte Leistung vor (z. B. 50 % Rente bei 50 % Berufsunfähigkeit). Das ist bei DU für Beamte weniger verbreitet – oft gilt „alles oder nichts“ (volle DU = volle Rente). AVB prüfen: Steht etwas zu „teilweiser“ DU oder „prozentualer“ Leistung?

Praxishinweis : In der Beratungspraxis ist der Normalfall: Leistung nur bei festgestellter (voller) Dienstunfähigkeit und Ruhestandsversetzung. Wer teilweise eingeschränkt ist und noch im Dienst bleibt, erhält in der Regel keine private DU-Rente – bis der Dienstherr volle DU feststellt und in den Ruhestand versetzt.

Was Sie tun können

Vertrag lesen: Gibt es eine Abstufung bei teilweiser DU? Oder Leistung nur bei Ruhestand wegen DU?

Dienstherr : Bei teilweiser Einschränkung klären, ob Umsetzung oder später Ruhestand geplant ist. Private DU greift typischerweise erst bei Ruhestand wegen DU.

Stolpersteine

„Ich bin schon teilweise dienstunfähig“ : Ohne Ruhestandsversetzung leistet die private DU oft nicht – kein Anspruch auf Teilrente nur wegen Einschränkung, wenn Sie noch im Dienst sind (sofern Vertrag nichts anderes vorsieht).

Fazit

Teilweise DU (noch im Dienst in anderer Funktion) führt in der Regel nicht zur DU-Leistung. Leistung typischerweise nur bei festgestellter (voller) Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand. Teilleistungsklauseln in den AVB prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.

    Blaulichtversichert 3515 Bewertungen auf ProvenExpert.com