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DU bei Beförderung: Beitragsanpassung

20.02.2026 |Allgemein

Bei Beförderung steigt in der Regel das Einkommen – und damit oft der Bedarf bei Dienstunfähigkeit (höhere Fixkosten, gewohnter Lebensstandard). Gleichzeitig ist es der ideale Zeitpunkt, die DU-Rente über die Nachversicherungsgarantie zu erhöhen. Dieser Artikel erklärt, wie sich Beförderung auf DU-Beitrag und -Leistung auswirkt und was Sie anpassen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Nachversicherung nutzen : Bei Beförderung haben Sie in der Regel das Recht, die DU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen (wenn Nachversicherungsgarantie im Vertrag). Frist beachten (z. B. 3–6 Monate nach Beförderung) – rechtzeitig beim Versicherer melden und die gewünschte Erhöhung beantragen.

Beitrag steigt : Mit höherer Rente steigt der Monatsbeitrag. Die Anpassung gilt ab dem nächsten Beitragstermin. Haushaltsbudget einplanen – das höhere Gehalt nach Beförderung sollte die Mehrkosten tragen können.

Höhe der Erhöhung : Die AVB legen fest, wie viel Sie maximal pro Anlass (Beförderung) nachversichern können (z. B. bis 20 % der bisherigen Rente oder ein fester Betrag). Lücke neu berechnen: neues Netto/Ziel bei DU minus Versorgung – danach die sinnvolle Erhöhung wählen.

Tätigkeitsbeschreibung : Bei Beförderung ändert sich oft die Funktion (z. B. vom Streifenbeamten zur Führung). Für die DU ist entscheidend: Wird Ihre Tätigkeit im Vertrag aktualisiert? Bei echter Beamtenklausel leistet die DU bei dienstlicher DU-Feststellung – die konkrete letzte Tätigkeit kann für die Risikoprüfung beim Nachversichern relevant sein. In der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung, aber Meldung der Beförderung und ggf. neuer Amtsbezeichnung üblich.

Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird nach Beförderung die Lücke (Ziel-Netto bei DU minus Versorgung) neu berechnet und die Nachversicherung so genutzt, dass die DU-Rente diese Lücke weiterhin schließt.

Ablauf bei Beförderung

1. Beförderung wird wirksam (Besoldung/Gehalt steigt).

2. Frist für Nachversicherung prüfen (z. B. 3 Monate).

3. Lücke neu ermitteln (neues Ziel-Netto, Versorgung ggf. höher).

4. Nachversicherung beim Versicherer antragen (Formular, Nachweis Beförderung).

5. Versicherer bestätigt → Rente und Beitrag werden angepasst.

Stolpersteine

Frist verpasst : Nachversicherung für diese Beförderung verfallen. Bei mehreren Beförderungen im Berufsleben ggf. nur die erste oder begrenzt nutzbar – AVB prüfen.

Beitrag nicht eingeplant : Höherer Beitrag kann das Budget belasten. Vor der Nachversicherung Monatsbudget durchrechnen.

Keine Nachversicherung im Vertrag : Dann keine Erhöhung ohne neuen Antrag mit Gesundheitsprüfung – bei Beförderung nur prüfen, ob Vertrag überhaupt Nachversicherung vorsieht.

Fazit

Bei Beförderung: Nachversicherungsgarantie nutzen, DU-Rente erhöhen, Frist einhalten. Beitrag steigt mit – einplanen. Lücke neu berechnen und Rente daran ausrichten. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.

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