THW-Angehörige sind überwiegend ehrenamtlich tätig; Hauptberuf und Arbeitgeber liegen außerhalb des THW. Ein Arbeitgeberwechsel im Hauptberuf betrifft daher vor allem die Berufsunfähigkeitsabsicherung (BU) bzw. bei Beamten die Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU) – nicht den THW-Dienst an sich. Wer zusätzlich eine DU-Absicherung speziell für THW-Tätigkeit oder eine BU für den Hauptberuf hat, sollte nach einem Wechsel prüfen, ob Höhe und Beitrag noch passen. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu DU/BU und Arbeitgeberwechsel für THW-Einsatzkräfte.
DU Arbeitgeberwechsel für THW: Überblick für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• THW ist in der Regel ehrenamtlich – der Arbeitgeberwechsel betrifft den Hauptberuf; BU/DU im Hauptberuf muss zum neuen Einkommen und zur neuen Tätigkeit passen.
• BU/DU-Vertrag bleibt beim Versicherer; Absicherungshöhe und Beitrag sollten Sie an neues Gehalt und eventuell wegfallende betriebliche Absicherung anpassen.
• THW-spezifische Absicherung: Falls vorhanden (z. B. Unfall, ergänzende DU), nach Arbeitgeberwechsel prüfen, ob sie weiterhin sinnvoll ist.
• Praxis-Tipp: Bestandsaufnahme aller Verträge (Hauptberuf + THW), dann Anpassung mit Fokus auf BU/DU im Hauptberuf; bei Bedarf Beratung für Einsatzkräfte.
Arbeitgeberwechsel und BU/DU für THW-Helfer
Da das THW als Ehrenamt ausgeübt wird (rund 99 % der Helfer sind ehrenamtlich tätig), ist das existenzsichernde Einkommen vom Hauptberuf abhängig. Eine BU (für Angestellte) oder DU (für Beamte) sichert in der Regel die Arbeitskraft im Hauptberuf ab. Beim Arbeitgeberwechsel im Hauptberuf können sich Gehalt, betriebliche BU/DU und Versorgung ändern: Entfällt z. B. eine betriebliche Gruppen-BU, wird die private BU/DU wichtiger; steigt das Einkommen um z. B. 10–20 %, kann eine Nachversicherung oder Erhöhung der Rente (typisch 1.000–2.500 € Zielrente) sinnvoll sein. THW-spezifische Zusatzbausteine (z. B. bei Unfallversicherungen) bleiben davon oft unberührt, sollten aber in der Gesamtplanung mitgedacht werden.
Die private BU/DU bleibt beim Arbeitgeberwechsel bestehen – sie ist personenbezogen. Karenzzeiten (oft 6 Monate) und vereinbarte Rente ändern sich nicht automatisch. Lassen Sie sich die Anerkennung Ihres neuen Hauptberufs bei wesentlicher Tätigkeitsänderung schriftlich bestätigen. Ein jährlicher Check mit einem Berater für Blaulichtberufe hält die Absicherung passend.
Nächste Schritte nach dem Wechsel
Erfassen Sie alle BU-/DU-Verträge (Hauptberuf) und prüfen Sie Monatsrente, Beitrag und Laufzeit im Vergleich zu neuem Gehalt und neuer Tätigkeit. Orientierung: Die private Rente sollte zusammen mit gesetzlicher Erwerbsminderungsrente bzw. Versorgung den gewünschten Lebensstandard decken (z. B. 60–70 % des bisherigen Nettoeinkommens). Nutzen Sie gegebenenfalls Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Eine Beratung, die Hauptberuf und ehrenamtliches Engagement gemeinsam betrachtet, hilft bei der sinnvollen Einordnung.
Fazit
Ein Arbeitgeberwechsel betrifft THW-Helfer vor allem über die BU/DU im Hauptberuf. Mit gezielter Anpassung bleiben Sie passend abgesichert. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.