Ein Arbeitgeberwechsel bei der Polizei – z. B. von einer Landespolizei zur Bundespolizei, in eine andere Behörde oder vom Angestellten- in das Beamtenverhältnis – hat direkte Auswirkungen auf Ihre Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU). Verträge laufen oft beim alten Arbeitgeber weiter, können aber hinsichtlich Höhe, Anrechnung von Versorgung und Mitfinanzierung nicht mehr passen. Dieser Artikel erklärt, was Polizistinnen und Polizisten beim DU Arbeitgeberwechsel beachten sollten und wie Sie Lücken oder Doppelungen vermeiden.
DU Arbeitgeberwechsel für Polizei: Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• DU bleibt beim Wechsel in der Regel beim Versicherer – der Vertrag läuft weiter; entscheidend ist, ob Absicherungshöhe und Beitrag noch zu neuem Gehalt und neuer Versorgung passen.
• Beamte: Beihilfe und Heilfürsorge können sich mit dem Dienstherrn ändern; DU-Rente und mögliche Überbrückung bis zur Versorgung müssen zur neuen Laufbahn passen.
• Angestellte Polizei: Bei Wechsel prüfen, ob betriebliche DU/BU oder Gruppenverträge entfallen; private DU dann oft wichtiger.
• Praxis-Tipp: Vor dem Wechsel Bestandsaufnahme (bestehende DU, Höhe, Laufzeit), danach Anpassung oder Neuvorstellung beim Spezialanbieter für Blaulichtberufe.
Was sich beim Polizei-Arbeitgeberwechsel für die DU ändert
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Polizei (andere Behörde, Bund/Land, Wechsel Verhältnis) ändern sich in der Regel Gehalt, Dienstzeiten und oft die versorgungsrechtliche Einordnung. Eine DU-Versicherung deckt das Risiko ab, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Polizeidienst tätig sein zu können. Die vereinbarte Monatsrente und die Beiträge wurden meist auf Basis der bisherigen Stelle kalkuliert. Nach dem Wechsel gilt: Reicht die bisherige DU-Rente noch, um zusammen mit möglicher Überbrückungsleistung und späterer Versorgung den Lebensstandard abzusichern? Wer von Angestellten- in Beamtenverhältnis wechselt, hat oft Anspruch auf Beamtenversorgung – die DU sollte darauf abgestimmt sein und nicht doppeln oder zu niedrig sein. Umgekehrt kann bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis die betriebliche Absicherung wegfallen; die private DU gewinnt an Gewicht.
DU anpassen: Höhe, Beitrag und Anbieter
Konkret sollten Sie Höhe der DU-Rente, Restlaufzeit und monatlichen Beitrag prüfen. Steigt das Gehalt, kann eine Nachversicherung oder Erhöhung sinnvoll sein; sinkt es oder wechseln Sie in Teilzeit, kann die bestehende Absicherung ausreichen oder der Beitrag belastend werden. Bei Tarifwechsel zu einem anderen Anbieter gilt: Neue Gesundheitsprüfung und mögliche Risikozuschläge oder Ausschlüsse beachten; ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der neue Tarif deutlich bessere Bedingungen bietet. Für Polizei-Angehörige eignen sich DU-Tarife für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die auf Polizeiberufe und typische Dienstunfähigkeitsdefinitionen zugeschnitten sind. Eine neutrale Beratung bei einem auf Einsatzkräfte spezialisierten Anbieter hilft, Ihre DU beim Arbeitgeberwechsel optimal einzuordnen.
Fazit
Ein DU Arbeitgeberwechsel bei der Polizei erfordert eine gezielte Prüfung Ihrer bestehenden Absicherung. Mit klarer Bestandsaufnahme und Anpassung an die neue Stelle vermeiden Sie Unter- oder Überversorgung. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.