DU Arbeitgeberwechsel für Angestellte: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Beim Arbeitgeberwechsel – ob als Beamter zwischen Behörden oder als Angestellter zu einem anderen Arbeitgeber – fragen sich viele, was mit der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) passiert. Die gute Nachricht: Die private DU bleibt in der Regel bestehen. Dieser Artikel gibt einen Überblick zur DU beim Arbeitgeberwechsel für Angestellte: was sich ändert, was gleich bleibt und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

DU bei Arbeitgeberwechsel: Private DU bleibt bestehen – sie ist personenbezogen, nicht an den Arbeitgeber gebunden.

Beamte: Wechsel zwischen Dienstherrn kann Versorgung betreffen; private DU bleibt unverändert.

Angestellte: Wechsel des Arbeitgebers ändert an der DU nichts; ggf. Nachversicherung bei Gehaltserhöhung prüfen.

Tipp: Vertragsbedingungen prüfen (Übertragbarkeit, Nachversicherung), bei Wechsel in andere Branche ggf. Berufsbild anpassen.

DU bleibt beim Arbeitgeberwechsel erhalten

Die private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist an Sie als Person gebunden, nicht an Ihren Arbeitgeber. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln – ob innerhalb des öffentlichen Dienstes (andere Behörde, anderes Land) oder von Angestelltenverhältnis zu Beamtenverhältnis – bleibt Ihr DU-Vertrag bestehen. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen oder neu abschließen. Das gilt z. B. beim Wechsel von einem privaten Rettungsdienst zu einem kommunalen, von einer Landesbehörde zur anderen oder von einer Feuerwehr zur nächsten. Einzige Ausnahme: Wenn sich Ihr Beruf oder Ihre Tätigkeit so stark ändert (z. B. Wechsel aus dem Rettungsdienst in reine Bürotätigkeit), dass der Versicherer eine Anpassung verlangt – dann sollten Sie die Bedingungen prüfen und ggf. den Vertrag anpassen oder mit dem Versicherer klären.

Die vereinbarte Monatsrente (typisch 1.000–2.500 €) und Karenzzeiten (oft 6 Monate) bleiben unverändert; der Beitrag wird nicht automatisch angepasst. Lassen Sie sich die Anerkennung Ihres neuen Tätigkeitsbilds bei wesentlicher Änderung schriftlich bestätigen. Ein jährlicher Check mit einem Berater für Blaulichtberufe hält die Absicherung passend.

Was Sie beim Arbeitgeberwechsel prüfen sollten

Prüfen Sie, ob Ihre Nachversicherungsoptionen (Erhöhung der DU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung) bei Gehaltserhöhung oder Beförderung genutzt werden können – viele Verträge erlauben z. B. Erhöhungen um 10–20 % pro Jahr oder bei bestimmten Anlässen. Bei Wechsel von Angestellten- zu Beamtenverhältnis ändert sich Ihre Absicherungslage: Sie haben dann Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit; die private DU ergänzt diese und deckt die Lücke zur bisherigen Nettoeinkommenshöhe. Bei Wechsel nur zwischen Arbeitgebern (weiterhin Angestellte) bleibt die DU unverändert; entfällt jedoch eine betriebliche BU/DU, kann eine Erhöhung der privaten Absicherung sinnvoll sein. Eine Beratung für Einsatzkräfte hilft, DU und Arbeitgeberwechsel optimal zu planen.

Fazit

Weitere Fachartikel und Themen für Einsatzkräfte: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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