Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) für Polizistinnen und Polizisten sichert das Einkommen ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Polizeidienst tätig sein können. Der DU-Antrag – also der Antrag bei der Versicherung auf Leistung – ist der Schritt, mit dem Sie im Leistungsfall Ihre DU-Rente beanspruchen. Dieser Artikel gibt einen Überblick zum DU-Antrag für die Polizei: wann und wie Sie ihn stellen, welche Unterlagen nötig sind und worauf Beamte und Angestellte achten sollten.
DU Antrag für Polizei: Überblick für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• DU-Antrag bei der Versicherung: Leistungsantrag bei Ihrer privaten DU-Versicherung; Voraussetzung ist in der Regel die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn (Beamte) bzw. Erwerbsminderung (Angestellte).
• Unterlagen: Antragsformular, Nachweis der Dienstunfähigkeit (z. B. Bescheid), ärztliche Unterlagen; der Versicherer prüft und kann ggf. eigenes Gutachten verlangen.
• Beamte: DU der Behörde und private DU-Versicherung sind getrennt – zuerst Feststellung durch Dienstherrn, dann Leistungsantrag bei der Versicherung.
• Angestellte bei Polizei: Keine beamtenrechtliche DU; private DU leistet bei Berufsunfähigkeit/Erwerbsminderung nach Vertragsbedingungen.
Wann und wie Sie den DU-Antrag stellen
Als Beamter müssen Sie zunächst die Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn feststellen lassen (siehe DU-Antrag Ablauf). Sobald Sie den Bescheid haben, reichen Sie bei Ihrer privaten DU-Versicherung den Leistungsantrag ein. Die Versicherung prüft, ob die vertraglichen Voraussetzungen (z. B. Definition „Dienstunfähigkeit“, Wartezeiten) erfüllt sind. Als angestellte Einsatzkraft bei der Polizei gibt es keine beamtenrechtliche DU – Ihre private DU leistet nach den vereinbarten Bedingungen, sobald Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vorliegt. Stellen Sie den Antrag zeitnah, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
Unterlagen und Ablauf beim Versicherer
Für den DU-Leistungsantrag benötigen Sie in der Regel: ausgefülltes Antragsformular der Versicherung, Nachweis der Dienstunfähigkeit (bei Beamten: Bescheid des Dienstherrn), ärztliche Befunde und ggf. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Der Versicherer kann ein eigenes Gutachten verlangen oder den Amtsarztbescheid anerkennen. Lesen Sie Ihre Vertragsbedingungen (Definition Dienstunfähigkeit, Wartezeit, Karenzzeit) – so wissen Sie, was der Versicherer prüft. Bei Rückfragen hilft ein auf Einsatzkräfte spezialisierter Berater.
DU für Polizei: Antrag und Gesamtabsicherung
Der DU-Antrag bei der Versicherung ist nur ein Schritt – wichtig ist, dass Sie von Anfang an eine passende DU mit klaren Bedingungen und ausreichender Höhe abgeschlossen haben. Für Polizisten lohnt sich eine DU, die Ihr Tätigkeitsbild anerkennt und keine abstrakte Verweisung vorsieht. Kombinieren Sie die DU sinnvoll mit Ihrer beamtenrechtlichen Versorgung bzw. mit anderer Vorsorge. Weitere Themen: Blaulichtversichert Blog.
Fazit
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