fbpx

DU-Antrag beim Dienstherrn: Ablauf, Fristen und Unterlagen

20.02.2026 |Allgemein

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit und die Versetzung in den Ruhestand werden vom Dienstherrn getroffen – nicht von Ihnen „beantragt“ im engen Sinne, aber ausgelöst durch Meldung, ärztliche Befunde und ein geordnetes Verfahren. Wer den Ablauf kennt – wer wann was einreicht, welche Rolle der Amtsarzt spielt und welche Fristen gelten – kann sich sachgerecht vorbereiten und Verzögerungen vermeiden. Dieser Artikel skizziert den typischen Ablauf eines DU-Verfahrens beim Dienstherrn und nennt die wichtigsten Punkte für Beamtinnen und Beamte im Blaulichtbereich.

Das Wichtigste in Kürze

Auslöser
ist in der Regel eine Meldung oder Anzeige (durch Sie, Vorgesetzte oder Amtsarzt), dass die Dienstfähigkeit infrage steht; der Dienstherr leitet das Dienstunfähigkeitsverfahren ein.
Amtsarzt bzw. Gutachter
prüfen die medizinischen Voraussetzungen (Diagnose, Prognose, dauerhafte Unfähigkeit); Sie müssen sich der Untersuchung unterziehen und Unterlagen (Krankenakten, Atteste, Befunde) zur Verfügung stellen.
Entscheidung
trifft der Dienstherr (Personalstelle, Behördenleitung) per Verwaltungsakt (Bescheid); darin stehen Feststellung der Dienstunfähigkeit, Zeitpunkt und Versetzung in den Ruhestand.
Fristen
für Stellungnahmen, Gutachten und Widerspruch sind landesrechtlich geregelt – im Bescheid und in den Verfahrenshinweisen nachfragen und einhalten.

Wie das Verfahren in der Regel startet

Das Verfahren beginnt meist, wenn längerfristig die Dienstfähigkeit infrage steht – z. B. nach langer Krankschreibung, nach Amtsarztvorstellung oder auf Anordnung des Dienstherrn. In vielen Ländern ordnet der Dienstherr die Überprüfung der Dienstfähigkeit an; Sie werden aufgefordert, sich beim Amtsarzt vorzustellen und ärztliche Unterlagen einzureichen. Manchmal gehen Sie auch aktiv auf die Personalstelle zu und teilen mit, dass Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, den Dienst auszuüben. In jedem Fall gilt: Vollständige und geordnete Unterlagen (Krankenberichte, OP-Berichte, Befunde, Atteste von Fachärzten oder Psychotherapeuten) beschleunigen das Verfahren und stützen eine sachgerechte Entscheidung. Lücken oder widersprüchliche Angaben können zu Nachfragen, weiteren Gutachten und Verzögerung führen.

Die Rolle des Amtsarztes und möglicher Gutachter

Der Amtsarzt (oder ein extern beauftragter Gutachter) prüft, ob aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für Dienstunfähigkeit vorliegen: dauerhafte Unfähigkeit, das Amt auszuüben, ohne realistische Aussicht auf Wiederherstellung in zumutbarer Frist. Dazu nutzt er Ihre Unterlagen und ggf. eine eigene Untersuchung. Das Gutachten ist für den Dienstherrn maßgeblich – er darf die medizinische Beurteilung nicht durch eigene Einschätzung ersetzen. Sie haben das Recht, mitzuwirken (z. B. alle relevanten Befunde zu übermitteln) und ggf. eigene Stellungnahmen oder zweite Meinungen einzureichen, soweit das Verfahren das vorsieht. Die Fristen für die Amtsarztvorstellung und die Abgabe von Unterlagen stehen in der Aufforderung des Dienstherrn – sie sollten unbedingt eingehalten werden.

Bescheid, Ruhestand und was Sie danach tun

Mit dem Bescheid über die Feststellung der Dienstunfähigkeit und die Versetzung in den Ruhestand ist das dienstliche Verfahren abgeschlossen. Der Bescheid enthält in der Regel den Beginn des Ruhestandes und die Gründe (Verweis auf Gutachten/Diagnose). Widerspruch oder Anfechtungsklage sind möglich, wenn Sie die Entscheidung für rechtswidrig halten – Fristen (oft einen Monat ab Bekanntgabe) und Rechtsweg stehen im Bescheid. Für die private DU- oder BU-Versicherung brauchen Sie eine Kopie des Bescheids und ggf. die Gutachten – damit können Sie dort den Leistungsantrag stellen. Die Versorgungsstelle Ihres Dienstherrn informiert Sie in der Regel über Ruhegehalt, Krankenversicherung (Heilfürsorge/Beihilfe im Ruhestand) und weitere Schritte.

Checkliste: DU-Verfahren beim Dienstherrn

Unterlagen von Anfang an sammeln
: Alle relevanten Krankenakten, Atteste, Befunde und Stellungnahmen von Behandlern; chronologisch und übersichtlich ablegen.
Fristen einhalten
: Termine beim Amtsarzt, Abgabefristen für Unterlagen und ggf. Widerspruchsfristen im Auge behalten; bei Bedarf schriftlich um Verlängerung bitten.
Bescheid und Gutachten aufbewahren
: Für die private DU/BU und für Steuer/Soziales die Bescheide und Gutachten sicher verwahren; Kopien für den Versicherungsantrag anfertigen.
Parallel private DU/BU vorbereiten
: Sobald absehbar ist, dass der Dienstherr DU feststellt, können Sie die Unterlagen für den Versicherungsantrag zusammenstellen und nach Bescheid einreichen.

Fazit

Der DU-Antrag bzw. das Dienstunfähigkeitsverfahren beim Dienstherrn folgt einem klaren Ablauf: Einleitung (Meldung/Anordnung), Amtsarzt/Gutachter (medizinische Prüfung), Entscheidung des Dienstherrn (Bescheid), Ruhestand und Versorgung. Vollständige Unterlagen, Einhaltung von Fristen und die Nutzung des Bescheids für die private DU/BU sind die zentralen Stellschrauben. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.

    Blaulichtversichert 3502 Bewertungen auf ProvenExpert.com