Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch den Dienstherrn – oft auf Basis eines Antrags oder einer Anstoßprüfung und amtsärztlicher Begutachtung. Wie der Ablauf typischerweise aussieht, beschreibt dieser Artikel für Einsatzkräfte.
DU-Antrag beim Dienstherrn – Ablauf
Das Wichtigste in Kürze
• Anstoß : Die Prüfung der Dienstunfähigkeit kann von Ihnen (Antrag) oder vom Dienstherrn (z. B. nach längerer Krankschreibung, nach Gutachten) angestoßen werden. Antrag auf Feststellung der DU bzw. auf Versetzung in den Ruhestand wegen DU ist bei vielen Dienstherren formlos oder per Formular möglich – Personalstelle oder Dienstvorschrift prüfen.
• Amtsärztliche Begutachtung : Der Dienstherr beauftragt in der Regel den Amtsarzt oder einen Facharzt mit der Begutachtung. Es wird geprüft, ob Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihr Amt auszuüben. Mitwirkung (Untersuchung, Akten, Befunde) ist in der Regel erforderlich – Verweigerung kann nachteilig gewertet werden.
• Feststellung und Bescheid : Liegt die gutachtliche Einschätzung vor, entscheidet der Dienstherr über Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand. Sie erhalten einen Bescheid (Verwaltungsakt). Rechtsmittel (Widerspruch, Klage) möglich, wenn Sie die Feststellung anfechten wollen (z. B. weil Sie nicht dienstunfähig sind).
• Private DU : Sobald die DU festgestellt und Sie in den Ruhestand versetzt sind, können Sie bei Ihrer privaten DU-Versicherung Leistung beantragen (mit Nachweis des Bescheids). Nicht vor der dienstlichen Feststellung.
• Praxishinweis : Dokumentation (Anträge, Bescheide, Gutachten) sauber aufbewahren – für private DU und ggf. Rechtsmittel.
Typischer Ablauf
1. Antrag oder Anstoß (Dienstherr/Sie).
2. Amtsärztliche oder fachärztliche Begutachtung.
3. Entscheidung des Dienstherrn (DU festgestellt, Ruhestand).
4. Bescheid → Private DU: Leistungsantrag mit Bescheid.
Stolpersteine
• Fristen : Rechtsmittel gegen den Bescheid oft 1 Monat – bei Zweifel rechtzeitig Widerspruch oder Beratung.
• Unvollständige Mitwirkung : Befunde und Mitwirkung vollständig – sonst Verzögerung oder nachteilige Bewertung.
Fazit
DU-Antrag beim Dienstherrn: Antrag/Anstoß → Amtsärztliche Begutachtung → Feststellung und Bescheid (Versetzung in den Ruhestand). Private DU mit Bescheid beantragen. Dokumentation sichern. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.