Dienstunfähigkeit-Scheidung: Tipps für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

Eine Scheidung verändert die finanzielle Situation – auch für Polizistinnen und Polizisten mit Dienstunfähigkeitsabsicherung. Wer zahlt weiter, wer ist versichert, und was passiert mit der DU-Rente im Trennungsfall? Dieser Artikel gibt einen Überblick zu Dienstunfähigkeit und Scheidung speziell für den Polizeibereich.

Das Wichtigste in Kürze

DU-Vertrag gehört einer Person: Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist in der Regel auf Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person abgeschlossen – die Scheidung ändert den Vertrag nicht; Sie bleiben versichert.

Beiträge: Nach Scheidung zahlen Sie weiter Ihre DU-Beiträge; der Ex-Partner hat keinen Anspruch auf die DU-Rente, es sei denn, es gibt Unterhaltsverpflichtungen und die Rente wird zur Deckung herangezogen.

Kinder: Unterhalt für Kinder bleibt bestehen – die DU-Rente fließt in Ihr Einkommen ein und kann bei der Unterhaltsberechnung relevant sein.

Neue Absicherung: Nach Scheidung den Bedarf neu kalkulieren (weniger gemeinsamer Haushalt, ggf. Unterhalt) und Nachversicherung prüfen – Heirat/Scheidung sind oft kein Nachversicherungsfall, aber Lebensänderung ist Anlass zur Überprüfung.

Was bei Scheidung mit der DU-Absicherung passiert

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein persönlicher Vertrag. Durch die Scheidung wird sie nicht geteilt oder aufgelöst – Sie bleiben Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger. Die DU-Rente im Leistungsfall steht Ihnen zu. Allerdings: Wenn Sie Unterhalt an den Ex-Partner oder an Kinder zahlen müssen, wird Ihre DU-Rente (falls Sie sie beziehen) als Einkommen angerechnet. Sie müssen also ggf. Unterhalt aus der Rente leisten. Umgekehrt hat der Ex-Partner keinen direkten Anspruch auf Ihre DU-Rente – außer im Rahmen von Unterhaltsforderungen. Für Polizisten gilt wie für andere Beamte: Ruhegehalt bei DU bleibt bei Ihnen; die private DU-Rente ergänzt. Nach Scheidung sollten Sie prüfen, ob die Höhe Ihrer abgesicherten Rente noch zu Ihrem neuen Bedarf passt (alleinstehend, mit Unterhaltsverpflichtung etc.).

Nach der Scheidung – DU neu einordnen

Scheidung ist in vielen DU-Tarifen kein expliziter Nachversicherungsfall (im Gegensatz zu Heirat oder Geburt). Trotzdem ist es sinnvoll, nach der Scheidung die gesamte Absicherung zu überprüfen: Reicht die vereinbarte DU-Rente noch, um Ihren Lebensstandard und ggf. Unterhalt zu decken? Sollten Sie mehr absichern, kann ein Zusatzvertrag (mit Gesundheitsprüfung) infrage kommen. Haben Sie weniger Bedarf, ist eine Rentenreduzierung in der Regel nicht vorgesehen – der Vertrag läuft weiter. Eine neutrale Beratung kann Ihnen helfen, die DU im neuen Lebensabschnitt einzuordnen.

Fazit

Bei Scheidung bleibt Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung unverändert bei Ihnen; die DU-Rente zählt zu Ihrem Einkommen und kann für Unterhalt relevant sein. Bedarf nach Scheidung neu prüfen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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