Definition: Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Dienstherr feststellt, dass du dauerhaft nicht mehr in der Lage bist, deinen Dienst auszuüben.
Unterschied zu Berufsunfähigkeit:
– BU: Du kannst deinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben.
– DU: Der Dienstherr stellt fest, dass du dauerhaft dienstuntauglich bist.
Wichtig: DU ist keine medizinische Diagnose, sondern eine dienstrechtliche Entscheidung des Dienstherrn.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit?
1. Versorgung vom Dienstherrn
Die Versorgung richtet sich nach:
– Dienstjahren: Wie lange warst du im Dienst?
– Besoldungsgruppe: Welche Besoldungsgruppe hattest du?
– Status: Anwärter, Probe oder Lebenszeit?
Typische Versorgung bei DU:
| Status | Versorgung |
| Anwärter | Oft keine oder sehr geringe Versorgung |
| Probe (weniger als 5 Jahre) | Oft keine oder sehr geringe Versorgung |
| Lebenszeit (5–10 Jahre) | Ca. 35–50% der letzten Besoldung |
| Lebenszeit (10+ Jahre) | Ca. 50–65% der letzten Besoldung |
Beispiel:
– Polizeibeamter, A9, 8 Jahre Dienst, DU mit 35 Jahren
– Letzte Besoldung: 3.500 € brutto
– Versorgung: Ca. 1.400–1.750 € brutto
– Einkommensverlust: Ca. 1.750–2.100 € brutto pro Monat
2. Versorgungslücke
Die Versorgung vom Dienstherrn deckt oft nicht die tatsächlichen Kosten:
Fixkosten bleiben gleich:
– Miete/Hypothek
– Lebenshaltungskosten
– Versicherungen
– PKV-Beiträge
Einkommen sinkt deutlich:
– Versorgung ist niedriger als aktuelle Besoldung
– Keine Zulagen mehr (Schichtzulagen, Mehrdienste)
– Keine Beförderungen mehr möglich
Folge:
Eine Versorgungslücke entsteht zwischen tatsächlichen Kosten und verfügbarem Einkommen.
3. Psychische und soziale Folgen
Dienstunfähigkeit bedeutet nicht nur finanziellen Verlust:
– Verlust des Berufsidentität – Verlust des sozialen Umfelds (Kollegen, Dienststelle)
– Psychische Belastung durch Krankheit/Verletzung – Familienbelastung durch Einkommensverlust