Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst – ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst – haben oft eine Lücke bei der Dienstunfähigkeitsabsicherung: Entweder fehlt die Absicherung ganz oder die vereinbarte Rente ist zu niedrig, um im DU-Fall den Lebensstandard zu halten. Dieser Artikel erklärt, wo typische Lücken entstehen und wie Teilzeitkräfte sie schließen können.
Lücke bei der Dienstunfähigkeit-Absicherung für Teilzeitkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• Lücke 1 – Keine DU: In Teilzeit wird manchmal auf DU verzichtet („verdiene ja weniger“) – das Risiko bleibt: Bei DU fällt das gesamte Einkommen weg.
• Lücke 2 – Zu niedrige Rente: Die DU-Rente wurde früher (z. B. in Vollzeit) abgeschlossen und nie angepasst – in Teilzeit reicht sie oft nicht.
• Lücke 3 – Ruhegehalt/Erwerbsminderung: Bei Beamten ist Ruhegehalt bei DU oft prozentual vom letzten Gehalt – in Teilzeit also geringer; private DU sollte die Lücke zum Bedarf füllen.
• Lösung: Auch in Teilzeit DU absichern oder bestehende Verträge prüfen; Nachversicherung nutzen, wenn Sie wieder in Vollzeit wechseln.
Dienstunfähigkeits-Lücke bei Teilzeit: Wo sie entsteht
Teilzeit bedeutet geringeres Einkommen – aber nicht geringeres Risiko, gesundheitlich auszufallen. Wenn Sie dienstunfähig werden, entfällt Ihr Einkommen; Ruhegehalt (Beamte) oder Erwerbsminderungsrente (Angestellte) decken oft nur einen Teil. Die Lücke zwischen dem, was Sie zum Leben brauchen, und dem, was der Staat bzw. die Zusatzversorgung zahlt, muss die private DU-Rente schließen. Haben Sie keine DU-Versicherung, ist die Lücke maximal. Haben Sie eine zu niedrig vereinbarte Rente (z. B. aus Zeiten mit weniger Stunden), reicht die Leistung nicht. Eine weitere Lücke: Wenn Sie von Vollzeit in Teilzeit gewechselt sind und die DU nicht angepasst haben, kann die Rente über dem aktuellen Einkommen liegen (unnötig hoher Beitrag) oder darunter (Unterdeckung). Beides sollte geprüft werden.
Lücke schließen – Was Teilzeitkräfte tun können
Schritt 1: Bedarfsrechnung – Wie viel brauchen Sie monatlich im DU-Fall (Fixkosten, Familie)? Schritt 2: Abzug aller anderen Einnahmen (Ruhegehalt, Erwerbsminderungsrente, VBL, Gehalt Partner). Die Differenz ist die Lücke, die eine DU-Rente füllen sollte. Schritt 3: Bestehenden Vertrag prüfen – reicht die vereinbarte Rente? Wenn nein: Nachversicherung nutzen (falls im Vertrag und fristgerecht) oder Zusatzvertrag erwägen. Wenn Sie noch keine DU haben: Auch mit Teilzeiteinkommen lohnt sich eine Grundabsicherung, um die größte Lücke zu vermeiden. Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann Sie bei der Berechnung und Tarifwahl unterstützen.
Fazit
Teilzeitkräfte haben oft eine Lücke bei der Dienstunfähigkeitsabsicherung – ob durch fehlenden Vertrag oder zu niedrige Rente. Bedarfsrechnung und Anpassung bzw. Abschluss schaffen Klarheit. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.