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Dienstunfähigkeit – Ablauf in Kürze für Beamtinnen und Beamte

20.02.2026 |Allgemein

Wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen den Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben kann, spricht das Beamtenrecht von Dienstunfähigkeit. Der Ablauf – von der Feststellung über die Versetzung in den Ruhestand bis zur Versorgung – ist in Bundes- und Landesrecht geregelt und wirkt sich unmittelbar auf Einkommen und Absicherung aus. Dieser Artikel skizziert den Ablauf in Kürze, damit Sie die Schritte und typischen Fallstricke kennen.

Das Wichtigste in Kürze

Dienstunfähigkeit
wird vom Dienstherrn festgestellt, in der Regel auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens; Voraussetzung ist, dass Sie auf Dauer dienstunfähig sind (nicht nur vorübergehend).
Folge
ist in der Regel die Versetzung in den Ruhestand – Sie scheiden aus dem aktiven Dienst aus und erhalten Ruhestandsbezüge (Versorgung) statt Besoldung.
Versorgung
hängt von Dienstzeiten, Alter und Höhe der Besoldung ab; Mindestversorgung und Ruhegehaltsfähige Dienstzeit sind gesetzlich geregelt – oft liegt die Versorgung unter der bisherigen Besoldung.
Private DU-Absicherung
gleicht die Lücke zwischen letzter Besoldung und Versorgung und sollte vor Eintritt der Dienstunfähigkeit bestehen; nach Eintritt ist Neuabschluss in der Regel nicht mehr möglich.

Feststellung der Dienstunfähigkeit

Die Feststellung obliegt dem Dienstherrn (Bund oder Land). In der Praxis wird ein Amtsarzt oder ein anderer beauftragter Arzt mit der Begutachtung betraut. Maßgeblich ist, ob Sie auf Dauer außerstande sind, Ihre dienstlichen Obliegenheiten zu erfüllen – eine nur vorübergehende Arbeitsunfähigkeit reicht nicht. Der Ablauf sieht typischerweise vor: Antrag oder Anstoß durch den Dienstherrn, amtsärztliches Gutachten, dann Entscheidung über Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Gegen die Feststellung und die Versetzung können Sie Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) einlegen; hier kann Berufsrechtsschutz sinnvoll sein. Wichtig: Die Definition der Dienstunfähigkeit kann je nach Bundes- oder Landesrecht leicht variieren – maßgeblich ist immer Ihr konkretes Beamtengesetz bzw. die entsprechende Verordnung.

Versetzung in den Ruhestand und Versorgung

Mit der Versetzung in den Ruhestand endet das aktive Dienstverhältnis. Sie erhalten Ruhestandsbezüge (Ruhegehalt), die sich aus Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit, Ihrem letzten Amt bzw. der zugrunde gelegten Besoldung und den jeweiligen Versorgungsgesetzen ergeben. Oft gilt eine Mindestversorgung; zugleich gibt es Höchstgrenzen und Abschläge, wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden. In der Praxis bedeutet das: Die Versorgung liegt häufig unter Ihrer letzten Besoldung – die Lücke kann ohne private DU-Versicherung zu erheblichen Einkommenseinbußen führen. Die DU-Versicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat (und der Vertrag die Bedingungen erfüllt). Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen und weiterführende Informationen

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