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Diensthaftpflicht
vs. Ausrüstungsfehler
– wenn Technik versagt

8.10.2025|Blaulichtversichert |Feuerwehr
Wenn du im Einsatz bist, muss alles funktionieren: Gerät, Team und Entscheidung. Doch was passiert, wenn trotz Erfahrung und Routine plötzlich die Technik versagt – und ein Schaden entsteht? In diesem Blogartikel zeigt dir Blaulichtversichert, wann deine Diensthaftpflichtversicherung greift, wann nicht – und wie du dich gegen technische Risiken im Feuerwehrdienst optimal absicherst.

Wenn Sekunden entscheiden und Technik versagt

Ein Einsatz läuft wie hunderte zuvor. Alles sitzt – bis plötzlich der Pumpenschlauch reißt, das Rettungsgerät blockiertoder der Lüfter ausfällt.
Die Folge: Verzögerung, Sachschäden, im schlimmsten Fall verletzte Personen.

Was viele unterschätzen:
Wenn durch einen technischen Defekt oder eine falsche Handhabung ein Schaden entsteht, kann unter Umständen der einzelne Feuerwehrbeamte persönlich haftbar gemacht werden – besonders, wenn der Verdacht auf Fahrlässigkeitbesteht.

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Wann greift die Diensthaftpflichtversicherung?

Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Feuerwehrbeamte, wenn durch fahrlässiges Handeln im Dienst ein Schaden entsteht.
Das umfasst u. a.:

  • Bedienungsfehler an Geräten (z. B. falscher Druck am Pumpensystem)
  • Schäden an fremdem Eigentum durch Fehlverhalten
  • Personen- und Vermögensschäden infolge dienstlicher Handlungen

Aber Achtung:
Bei reinen technischen Defekten ohne menschliches Verschulden greift die Diensthaftpflicht nicht automatisch. Hier kann der Schadenersatz über den Dienstherrn oder die Geräteversicherung laufen – falls vorhanden.

Technikausfall oder Bedienfehler – wo liegt die Grenze?

In der Praxis ist die Abgrenzung oft schwierig:
War es ein Materialfehler – oder wurde das Gerät nicht korrekt bedient?

Beispiel:
Wenn ein Feuerwehrbeamter versehentlich einen falschen Hydraulikdruck einstellt und dadurch ein Rettungsgerät beschädigt, haftet in der Regel die Diensthaftpflichtversicherung.
Wenn jedoch ein mechanischer Defekt oder Materialverschleiß die Ursache ist, greift sie nicht.

Darum ist es entscheidend, dass Feuerwehrbeamte genau wissen, welche Risiken ihre Diensthaftpflicht abdeckt – und welche nicht.

Unser Tipp: Kombinierter Schutz mit Spezialtarifen

Wir von Blaulichtversichert empfehlen Feuerwehrbeamten Tarife, die Diensthaftpflicht und zusätzlichen Geräteschutzkombinieren.
So bist du auch dann abgesichert, wenn ein Schaden nicht eindeutig einem Bedienfehler zugeordnet werden kann.

Fazit

Egal wie gut du ausgebildet bist – Technik kann versagen.
Und wenn sie das tut, kann es teuer werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Folgen, wenn dir ein Fehler unterläuft – und mit dem richtigen Tarif bist du sogar bei unklaren Schadensursachen abgesichert.

Denn am Ende zählt eins:
Du schützt andere – also schütze auch dich selbst.

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FAQ – häufig gestellte Fragen zur Feuerwehr-Diensthaftpflicht

Deckt die Diensthaftpflicht technische Defekte ab?

Nur, wenn der Defekt auf ein eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist. Reine Materialfehler sind in der Regel nicht versichert.

Wer zahlt bei Schäden durch verschlissene Geräte?

In der Regel der Dienstherr oder die Kommune – es sei denn, grobe Fahrlässigkeit liegt vor.

Kann ich mich auch gegen Technikausfall absichern?

Ja. Einige Spezialtarife kombinieren Diensthaftpflicht- und Geräteschutz für Feuerwehrbeamte.

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