THW-Angehörige – ob haupt- oder nebenberuflich – können eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nutzen, um bei Berufsunfähigkeit das Einkommen abzusichern. Ein BU-Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter kann sinnvoll sein: günstigerer Beitrag, bessere Leistungen oder fairere Einstufung der THW-Tätigkeit. Dieser Artikel erklärt BU-Wechsel für das THW: wann er sich lohnt, was mit Übertragungswerten und Gesundheitsprüfung passiert und worauf Sie achten sollten.
BU Wechsel für THW: Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• Wechselgründe: Günstigerer Beitrag, bessere Bedingungen (z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisung), bessere Anerkennung der THW-Tätigkeit (haupt- oder nebenberuflich).
• Neue Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung – Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.
• Übertragungswert: Altersrückstellungen der alten BU können oft als Übertragungswert übertragen werden – sonst gehen sie verloren.
• Praxis-Tipp: Keine Lücke zwischen alter und neuer BU; Kündigung erst, wenn neuer Vertrag wirksam ist; Tätigkeitsbild (Haupt-/Nebentätigkeit) korrekt angeben.
Wann ein BU-Wechsel für das THW sinnvoll ist
Ein Wechsel lohnt sich, wenn Sie deutlich günstigere Beiträge bei vergleichbarer oder besserer Leistung bekommen, der neue Tarif Ihre THW-Tätigkeit (haupt- oder nebenberuflich) fairer einstuft oder die Bedingungen (z. B. klarere BU-Definition, keine abstrakte Verweisung) kundenfreundlicher sind. Da das THW von Versicherern unterschiedlich eingestuft wird, kann ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnen.
Bei Ehrenamtlichen richtet sich die BU in der Regel nach dem zivilen Hauptberuf – hier können die Beiträge zwischen Anbietern um 20 bis 40 % variieren. Bei Hauptberuflern THW ist die Einstufung oft strenger; ein Wechsel kann sich lohnen, wenn ein Anbieter THW-Tätigkeit günstiger bewertet.
Übertragungswert und Gesundheitsprüfung beim Wechsel
Die alte BU hat in der Regel Altersrückstellungen angespart. Beim Wechsel können diese als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden – viele Versicherer akzeptieren das. Ohne Übertragung geht der Wert verloren. Der neue Anbieter verlangt in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Wenn Sie seit Abschluss der alten BU gesundheitliche Probleme entwickelt haben, können Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung die Folge sein – dann kann der Verbleib beim alten Vertrag sinnvoller sein.
Den Übertragungswert bei der alten Gesellschaft erfragen; Kündigung erst nach Wirksamwerden des neuen Vertrags, um keine Deckungslücke zu riskieren.
Ablauf und Besonderheiten für THW
Zuerst beim neuen Anbieter ein Angebot mit Gesundheitsfragen einholen und prüfen. Tätigkeitsbild (THW haupt- oder nebenberuflich) korrekt angeben. Übertragungswert bei der alten Gesellschaft erfragen und mit dem neuen Anbieter klären. Neuen Vertrag abschließen und alten erst nach Wirksamwerden des neuen fristgerecht kündigen – keine Deckungslücke. Eine Beratung für Einsatzkräfte kann den Wechsel begleiten.
Fazit
Ein BU-Wechsel für das THW kann sich lohnen – wenn die Bedingungen und der Beitrag besser sind und die Gesundheitsprüfung positiv ausfällt. Übertragungswerte nutzen und keine Lücke riskieren. Weitere Infos: Blaulichtversichert Blog.