BU Wechsel für Polizei: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Polizistinnen und Polizisten – ob im Beamten- oder Angestelltenverhältnis – nutzen die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zur Absicherung oder zur Ergänzung der Versorgung. Ein BU-Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter kann sinnvoll sein: günstigerer Beitrag, bessere Leistungen oder fairere Einstufung des Polizeiberufs. Dieser Artikel erklärt BU-Wechsel für die Polizei: wann er sich lohnt, was mit Übertragungswerten und Gesundheitsprüfung passiert und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Wechselgründe: Günstigerer Beitrag, bessere Bedingungen (z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisung), bessere Anerkennung des Polizeiberufs.

Neue Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung – Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.

Übertragungswert: Altersrückstellungen der alten BU können oft als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden – sonst gehen sie verloren.

Praxis-Tipp: Keine Lücke zwischen alter und neuer BU; Kündigung erst, wenn neuer Vertrag wirksam ist; Beratung für Einsatzkräfte nutzen.

Wann ein BU-Wechsel für die Polizei sinnvoll ist

Ein Wechsel lohnt sich, wenn Sie deutlich günstigere Beiträge bei vergleichbarer oder besserer Leistung bekommen, der neue Tarif den Polizeiberuf fairer einstuft (ohne pauschale Risikozuschläge) oder die Bedingungen (z. B. klarere BU-Definition, keine abstrakte Verweisung) kundenfreundlicher sind. Einige Anbieter haben Erfahrung mit Blaulichtberufen und bieten Polizisten faire Konditionen – ein Vergleich lohnt sich.

Übertragungswert und Gesundheitsprüfung beim Wechsel

Die alte BU hat in der Regel Altersrückstellungen angespart. Beim Wechsel können diese als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden – viele Versicherer akzeptieren das. Ohne Übertragung geht der Wert verloren. Der neue Anbieter verlangt in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Wenn Sie seit Abschluss der alten BU gesundheitliche Probleme entwickelt haben, können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnung die Folge sein – dann kann der Verbleib beim alten Vertrag sinnvoller sein.

Ablauf und Fristen beim BU-Wechsel

1. Angebot beim neuen Anbieter mit Gesundheitsfragen einholen und Konditionen prüfen. 2. Übertragungswert bei der alten Gesellschaft erfragen und klären, ob der neue Anbieter ihn übernimmt. 3. Neuen Vertrag abschließen und alten erst nach Wirksamwerden des neuen fristgerecht kündigen – keine Deckungslücke. 4. Kündigungsfristen der alten BU beachten (oft 3 Monate zum Ende der Laufzeit). Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann den Wechsel begleiten.

Fazit

Ein BU-Wechsel für die Polizei kann sich lohnen – wenn die Bedingungen und der Beitrag besser sind und die Gesundheitsprüfung positiv ausfällt. Übertragungswerte nutzen und keine Lücke riskieren. Mehr dazu: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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