BU Wechsel für Beamte: Überblick für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

Beamte haben bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Versorgung – eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ergänzt diese Absicherung oft. Ein BU-Wechsel (neuer Tarif oder neuer Anbieter) kann sich lohnen: günstigerer Beitrag, bessere Leistungen oder kundenfreundlichere Bedingungen. Dieser Artikel erklärt BU-Wechsel für Beamte: wann er sinnvoll ist, was mit Übertragungswerten und Gesundheitsprüfung passiert und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Wechselgründe: Günstigerer Beitrag, bessere Bedingungen (z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisung), bessere Einstufung Ihres Dienstberufs (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst).

Neue Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung – Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.

Übertragungswert: Altersrückstellungen der alten BU können oft als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden – sonst gehen sie verloren.

Praxis-Tipp: Keine Lücke zwischen alter und neuer BU; Kündigung erst, wenn neuer Vertrag wirksam ist; Versorgungslücke weiterhin gezielt schließen.

Wann ein BU-Wechsel für Beamte sinnvoll ist

Ein Wechsel lohnt sich, wenn Sie deutlich günstigere Beiträge bei vergleichbarer oder besserer Leistung bekommen, der neue Tarif Ihr Dienstberuf (Beamter bei Polizei, Feuerwehr etc.) fairer einstuft oder die Bedingungen (z. B. klarere BU-Definition, keine abstrakte Verweisung) besser sind. Beamte sichern mit der BU in der Regel die Lücke zwischen Versorgung und gewünschtem Einkommen – diese Lücke sollte der neue Vertrag weiterhin sinnvoll schließen.

Übertragungswert und Gesundheitsprüfung beim Wechsel

Die alte BU hat in der Regel Altersrückstellungen angespart. Beim Wechsel können diese als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden – viele Versicherer akzeptieren das. Ohne Übertragung geht der Wert verloren. Der neue Anbieter verlangt in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit Abschluss der alten BU verschlechtert hat, können Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnung die Folge sein – dann kann der Verbleib beim alten Vertrag sinnvoller sein.

Ablauf und Fristen beim BU-Wechsel

1. Angebot beim neuen Anbieter mit Gesundheitsfragen einholen und Konditionen prüfen. 2. Übertragungswert bei der alten Gesellschaft erfragen und klären, ob der neue Anbieter ihn übernimmt. 3. Neuen Vertrag abschließen und alten erst nach Wirksamwerden des neuen fristgerecht kündigen – keine Deckungslücke. 4. Kündigungsfristen der alten BU beachten (oft 3 Monate zum Ende der Laufzeit). Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann den Wechsel begleiten.

Fazit

Ein BU-Wechsel für Beamte kann sich lohnen – wenn Beitrag und Bedingungen besser sind und die Gesundheitsprüfung positiv ausfällt. Übertragungswerte nutzen und keine Lücke riskieren. Weitere Themen: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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