BU Wechsel für Angestellte: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Angestellte in Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst sind auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angewiesen – es gibt keine beamtenrechtliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit. Ein BU-Wechsel (neuer Tarif oder neuer Anbieter) kann sinnvoll sein, um Beiträge zu senken oder die Leistungen zu verbessern. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu BU-Wechsel für Angestellte: wann er sich lohnt, was zu beachten ist und welche Risiken bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

Wechselgründe: Günstigerer Beitrag, bessere Bedingungen (z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisung), bessere Anerkennung Ihres Berufs – Vergleich lohnt sich.

Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung – neue Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.

Übertragungswert: Altersrückstellungen der alten BU können oft als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden – sonst gehen sie verloren.

Praxis-Tipp: Keine Lücke zwischen alter und neuer BU; Kündigung erst, wenn neuer Vertrag wirksam ist; Beratung nutzen.

Wann sich ein BU-Wechsel für Angestellte lohnt

Ein Wechsel lohnt sich, wenn Sie deutlich günstigere Beiträge bei vergleichbarer oder besserer Leistung bekommen, der neue Tarif kundenfreundlichere Bedingungen hat (z. B. klarere BU-Definition, keine abstrakte Verweisung) oder Ihr Berufsbild (angestellte Einsatzkraft) vom neuen Anbieter fairer eingestuft wird. Wichtig: Nicht nur den Beitrag vergleichen – die Leistungsbedingungen und die Stabilität des Anbieters sind entscheidend.

Was beim BU-Wechsel zu beachten ist

Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung. Wenn Sie seit Abschluss der alten BU gesundheitliche Probleme entwickelt haben, kann das zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen – dann ist ein Wechsel oft nicht sinnvoll. Zudem sollten Sie den Übertragungswert (Rückkaufswert) Ihrer alten BU erfragen und prüfen, ob der neue Anbieter ihn übernimmt. Die Kündigung der alten BU sollte erst erfolgen, wenn der neue Vertrag wirksam ist – keine Deckungslücke eintreten lassen.

Ablauf: Von der Prüfung bis zur Umschaltung

Zuerst beim neuen Anbieter ein Angebot mit ausgefüllten Gesundheitsfragen einholen und prüfen, ob Annahme und Konditionen passen. Dann Übertragungswert bei der alten Gesellschaft anfragen und mit dem neuen Anbieter klären. Anschließend neuen Vertrag abschließen und alten erst nach Wirksamwerden des neuen fristgerecht kündigen. Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann den Ablauf begleiten und Fehler vermeiden.

Fazit

Ein BU-Wechsel für Angestellte kann sich lohnen – vorausgesetzt, die Bedingungen und der Beitrag sind besser und die Gesundheitsprüfung fällt positiv aus. Übertragungswerte nutzen und keine Lücke riskieren. Weitere Infos: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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