Angestellte in Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst haben keine beamtenrechtliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit – die BU ist oft die zentrale Absicherung. Ein Wechsel des Anbieters kann sich lohnen: günstigerer Beitrag, bessere Leistungen oder kundenfreundlichere Bedingungen. Dieser Artikel erklärt, wann und wie angestellte Einsatzkräfte den BU-Anbieter wechseln sollten: Übertragungswerte, Gesundheitsprüfung, Fristen und typische Fallstricke.
BU-Wechsel für Angestellte: Wann ein Anbieterwechsel sinnvol
Das Wichtigste in Kürze
• Neue Gesundheitsprüfung: Beim Wechsel verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung – Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen.
• Übertragungswerte: Der alte Vertrag hat oft Altersrückstellungen; beim Wechsel können diese als Übertragungswert an den neuen Vertrag übertragen werden (Rückkaufswert) – sonst gehen sie verloren.
• Keine Lücke: Alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue unbedingt in Kraft ist; Überlappung vermeiden, aber keine Deckungslücke riskieren.
• Praxis-Tipp: Vor Wechsel Angebot mit Gesundheitsfragen einholen, Übertragungswert prüfen, Beratung für Einsatzkräfte nutzen.
Wann ein BU-Anbieterwechsel für Angestellte sinnvoll ist
Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn der Beitrag deutlich gesunken ist (z. B. durch bessere Risikoeinstufung bei einem anderen Anbieter), die Leistungsbedingungen (z. B. Verzicht auf abstrakte Verweisung, klarere BU-Definition) besser sind oder der Tarif Ihr Berufsbild (Angestellte im Blaulichtbereich) fairer abbildet. Wichtig: Der neue Vertrag sollte mindestens gleichwertig sein – nicht nur günstiger, sondern auch leistungsstark.
Übertragungswerte und Gesundheitsprüfung beim Wechsel
Beim Kündigen der alten BU gehen Altersrückstellungen verloren, sofern sie nicht als Übertragungswert an einen neuen Vertrag übertragen werden. Viele Versicherer akzeptieren Übertragungswerte und rechnen sie auf den neuen Vertrag an – so bleibt ein Teil der eingezahlten Beiträge „erhalten“. Gleichzeitig verlangt der neue Anbieter fast immer eine neue Gesundheitsprüfung. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, können Zuschläge, Ausschlüsse oder Ablehnung die Folge sein – dann kann der Verbleib beim alten Vertrag sinnvoller sein.
Ablauf und Fristen beim BU-Wechsel
1. Angebot einholen: Beim neuen Anbieter Antrag mit Gesundheitsfragen stellen und Angebot prüfen. 2. Übertragungswert: Bei der alten Gesellschaft den Rückkaufswert bzw. Übertragungswert erfragen und klären, ob der neue Anbieter ihn übernimmt. 3. Kündigung: Alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue wirksam ist (keine Lücke). 4. Kündigungsfristen der alten BU beachten – oft 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann den Wechsel strukturieren und Fallstricke vermeiden.
Fazit
Ein BU-Anbieterwechsel für Angestellte lohnt sich, wenn Beitrag oder Bedingungen deutlich besser werden – dabei Übertragungswerte nutzen und die neue Gesundheitsprüfung einkalkulieren. Weitere Themen: Blaulichtversichert Blog.