THW-Helferinnen und -Helfer üben ihr Ehrenamt in der Regel neben einem Hauptberuf aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) fürs THW dient daher oft als Zusatzabsicherung: Sie sichert das Tätigkeitsbild im THW ab, falls Sie Ihren Hauptberuf nicht mehr ausüben können, aber noch im THW tätig wären – oder umgekehrt das THW-Ehrenamt nicht mehr ausüben können. Dieser Artikel erklärt, wann eine BU-Zusatzabsicherung für THW-Ehrenamt sinnvoll ist und worauf Sie achten sollten.
BU für THW: Zusatzabsicherung neben dem Hauptberuf
Das Wichtigste in Kürze
• BU THW als Zusatz: Die BU kann den Hauptberuf und/oder die THW-Tätigkeit absichern; häufig wird der Hauptberuf zuerst abgesichert, das THW als Zusatzrente oder eigenes Tätigkeitsbild.
• Tätigkeitsbild: THW umfasst vielfältige Tätigkeiten (Technik, Logistik, Führung) – der Vertrag sollte Ihr konkretes Tätigkeitsbild abbilden.
• Absicherungshöhe: Für reines Ehrenamt oft geringere Monatsrente; Priorität hat die Absicherung des Hauptberufs.
• Praxis-Tipp: Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung und klarer BU-Definition wählen; auf Blaulicht/Ehrenamt spezialisierte Beratung nutzen.
Wann ist eine BU-Zusatzabsicherung für THW sinnvoll?
Eine Zusatzabsicherung fürs THW-Ehrenamt kommt in Betracht, wenn Sie Ihren Hauptberuf bereits ausreichend abgesichert haben und zusätzlich die finanziellen Folgen abfedern wollen, wenn Sie das THW-Ehrenamt nicht mehr ausüben können (z. B. Unfall, Verletzung). Oder: Der Vertrag sichert von vornherein beide Tätigkeiten (Hauptberuf + THW) ab – dann spricht man von einer Mehrberufs- oder Doppelberufs-Absicherung. Die genaue Ausgestaltung (eine Rente für alle Tätigkeiten oder getrennte Betrachtung) hängt vom Anbieter und Tarif ab.
Praktisch: Die Zusatzrente fürs THW kann geringer ausfallen (z. B. 500 bis 1.000 € monatlich), da das Ehrenamt oft kein volles Einkommen ersetzt. Priorität hat die Absicherung des Hauptberufs mit ausreichender Rente (z. B. 1.500 bis 2.500 €). Laufzeit bis 67 und Verzicht auf abstrakte Verweisung gelten für Hauptberuf und THW gleichermaßen.
Tarifwahl und Tätigkeitsbild THW
BU-Tarife für Ehrenamtliche bzw. Einsatzkräfte erfassen das Tätigkeitsbild oft über Berufs- oder Tätigkeitsangaben. Wichtig: Verzicht auf abstrakte Verweisung (der Versicherer darf Sie nicht auf eine andere zumutbare Tätigkeit verweisen), dynamische Erhöhung und möglichst Beitragsbefreiung bei BU. Die Höhe der Zusatzrente fürs THW kann geringer sein als für den Hauptberuf – entscheidend ist, dass die Bedingungen leistungsstark sind. Ein auf Blaulicht und Ehrenamt spezialisierter Berater kann passende Tarife vergleichen.
Geben Sie Ihr THW-Tätigkeitsbild konkret an (z. B. Technik, Logistik, Führung, Einsätze); manche Tarife verlangen eine schriftliche Anerkennung. Vergleichen Sie mindestens drei Anbieter: Neben Beitrag und Rente zählen BU-Definition, Karenzzeit (oft 6 Monate) und Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Fazit
Eine BU-Zusatzabsicherung für THW-Ehrenamt ist sinnvoll, wenn der Hauptberuf bereits abgesichert ist und Sie die THW-Tätigkeit zusätzlich absichern wollen. Mit klarer Trennung von Hauptberuf und Ehrenamt sowie leistungsstarkem Tarif schützen Sie sich gegen Einkommens- oder Tätigkeitsausfall. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.