BU Steuer für Polizei: Überblick für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

Polizistinnen und Polizisten (Beamte und Angestellte) sollten die BU und deren Steuer kennen: Beiträge können steuerlich wirken, die BU-Rente wird im Leistungsfall versteuert. Dieser Artikel gibt einen Überblick zur BU Steuer für Polizei.

Das Wichtigste in Kürze

Beiträge: BU-Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzbar; Grenzen und Aufteilung mit anderen Versicherungen beachten.

Leistung: BU-Rente ist einkommensteuerpflichtig; bei Polizeibeamten zusätzlich zur Versorgung bei Dienstunfähigkeit.

Tarif: Polizei-tauglicher Tarif, Tätigkeitsbild korrekt angeben (z. B. Polizeivollzugsbeamter, Schicht, Außendienst).

Tipp: BU-Höhe und Steuer so planen, dass im DU-Fall Versorgung plus BU-Rente ausreichen.

BU-Beiträge und Steuer bei Polizei

Polizeibeamte und -angestellte können ihre BU-Beiträge in der Steuererklärung geltend machen. Die genauen Höchstbeträge und die Verrechnung mit anderen Vorsorgeaufwendungen (z. B. PKV, Altersvorsorge) sollten Sie kennen. Ein auf Polizei zugeschnittener BU-Tarif stellt sicher, dass Ihr Tätigkeitsbild korrekt abgebildet ist und keine Klauseln die Leistung bei späterem Wechsel oder Einschränkung mindern. So profitieren Sie steuerlich und sind im Leistungsfall abgesichert. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge ist in § 10 EStG geregelt.

BU-Rente und Polizei-Versorgung

Bei Dienstunfähigkeit erhalten Polizeibeamte Versorgung; die BU-Rente kommt on top und wird versteuert. Für Angestellte im Polizeidienst kann die BU die oft knappe Erwerbsminderungsrente aufstocken. Wichtig ist, die Nettorente nach Steuern zu kalkulieren und die BU in Ihre Gesamtabsicherung einzubinden. Eine spezialisierte Beratung hilft bei Tarifwahl und steuerlicher Planung. Prüfen Sie regelmäßig, ob Beitrag und spätere Versteuerung noch zu Ihrer Laufbahn und Ihrem Einkommen passen.

Steuererklärung und BU – Tipp für Polizisten

Tragen Sie in der Steuererklärung alle Vorsorgeaufwendungen ein, inklusive BU. Bei Kombination mit PKV und Altersvorsorge kann die Reihenfolge der Anrechnung relevant sein. Ein Steuerberater oder eine Beratung für Einsatzkräfte kann die optimale Geltendmachung erläutern.

Fazit

BU Steuer für die Polizei ist für viele Einsatzkräfte ein zentrales Thema. Mit dem richtigen Überblick und einer klaren Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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