BU Steuer für Angestellte: Überblick für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

Für angestellte Einsatzkräfte in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) relevant: Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, und im Leistungsfall unterliegt die BU-Rente der Besteuerung. Dieser Artikel gibt einen Überblick zur BU Steuer für Angestellte.

Das Wichtigste in Kürze

Beiträge: BU-Beiträge zählen als Vorsorgeaufwendungen; der Abzug ist begrenzt (z. B. im Rahmen der Höchstbeträge für Versicherungen).

Leistung: Die BU-Rente ist als Einkünfte aus sonstigen Einkünften (nach § 22 EStG) zu versteuern – der während der Beitragszahlung steuerfrei geförderte Anteil wird nachgelagert besteuert.

Angestellte im öD: Gleiche Grundsätze wie bei anderen Angestellten; ggf. Kombination mit betrieblicher Altersversorgung und DU-Absicherung prüfen.

Tipp: Bei Steuererklärung oder Vertragsplanung Beratung nutzen, um Abzug und spätere Versteuerung optimal einzuordnen.

BU-Beiträge steuerlich absetzen

Als Angestellter können Sie Ihre BU-Beiträge im Rahmen der allgemeinen Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. Der Gesetzgeber begrenzt den Abzug; die genauen Höchstbeträge und die Aufteilung zwischen verschiedenen Versicherungen (z. B. BU, Altersvorsorge) sollten Sie kennen. Ein Steuerberater oder eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann Ihnen zeigen, wie Sie Ihre BU-Beiträge optimal einordnen und ob sich eine Einordnung als „Rürup“-ähnliche Absicherung lohnt.

Versteuerung der BU-Rente im Leistungsfall

Wird die BU-Rente ausgezahlt, unterliegt sie der Einkommensteuer. Grundlage ist das nachgelagerte Besteuerungsmodell: Was Sie während der Beitragsphase steuerlich geltend machen konnten, wird bei der Auszahlung versteuert. Die konkrete Besteuerung hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem sonstigen Einkommen ab. Für die Planung ist wichtig, die Nettorente nach Steuern zu kennen und die BU in Ihre Gesamtabsicherung (inkl. möglicher Erwerbsminderungsrente) einzubeziehen.

Fazit

BU Steuer für Angestellte ist für viele Einsatzkräfte ein zentrales Thema. Mit dem richtigen Überblick und einer klaren Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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