BU Scheidung für THW: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Einsatzkräfte beim Technischen Hilfswerk (THW) haben oft einen Hauptberuf und sind beim THW ehrenamtlich oder in Sonderverhältnissen tätig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert in der Regel den Hauptberuf ab. Bei einer Scheidung stellt sich die Frage, ob die BU betroffen ist. Dieser Artikel gibt einen Kurzüberblick zu BU und Scheidung für THW-Kräfte.

Das Wichtigste in Kürze

BU bei Scheidung: Die BU ist ein persönlicher Vertrag; sie wird bei Scheidung nicht geteilt (Rentensplitting betrifft die gesetzliche Rente, nicht die private BU). Der Vertrag bleibt bei Ihnen.

Leistung: Die BU-Rente geht an Sie; der Ex-Partner hat keinen Anspruch darauf. Bei Unterhaltsfragen kann die BU-Rente eine Rolle spielen (Einzelfall).

Nach der Scheidung: Bedarf prüfen – alleiniger Haushalt, ggf. Unterhaltsverpflichtungen; BU-Rente ggf. über Nachversicherung anpassen.

Praxis-Tipp: BU-Vertrag nicht kündigen; Absicherung beibehalten und bei Bedarf Nachversicherung nutzen.

BU und Scheidung – THW im Fokus

Die BU schützt Ihr Einkommen aus dem (in der Regel im Vertrag definierten) Hauptberuf, wenn Sie diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist an Ihre Person gebunden. Bei Scheidung wird die BU nicht „geteilt“: Das Rentensplitting betrifft die gesetzliche Rente, nicht die private BU. Der BU-Vertrag bleibt also bei Ihnen – Sie zahlen die Beiträge und erhalten im Leistungsfall die BU-Rente. Der Ex-Partner hat keinen direkten Anspruch auf diese Rente.

Die BU-Rente kann jedoch in Unterhaltsfragen relevant sein (z. B. wenn Sie berufsunfähig sind und Unterhalt zahlen oder erhalten). Details hängen vom Einzelfall ab. Wichtig: Den Vertrag weiterführen – nach einer Scheidung sind Sie oft allein für Ihr Einkommen verantwortlich; die BU gibt im BU-Fall Sicherheit.

Nach der Scheidung – was prüfen?

Nach einer Scheidung ändern sich oft Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt). Prüfen Sie, ob Ihre vereinbarte BU-Rente noch reicht, um im BU-Fall den Lebensunterhalt (und ggf. Unterhalt) zu bestreiten. Wenn Sie die Rente erhöhen möchten, nutzen Sie die Nachversicherung – sofern im Vertrag vereinbart und ein anerkannter Anlass (z. B. Gehaltserhöhung) vorliegt. So können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung die Absicherung anpassen.

Fazit

BU und Scheidung für THW: Die BU bleibt Ihr Vertrag und wird nicht geteilt. Nach der Scheidung Bedarf prüfen und BU beibehalten bzw. anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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