Polizeibeamtinnen und -beamte sowie angestellte Polizistinnen und Polizisten haben bei Scheidung mit verschiedenen finanziellen Folgen zu rechnen – Unterhalt, Versorgungsausgleich bzw. Rentensplitting. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein privater Vertrag in Ihrem Namen. Bei Scheidung stellt sich die Frage, ob die BU betroffen ist. Dieser Artikel gibt einen Kurzüberblick zu BU und Scheidung für die Polizei.
BU Scheidung für Polizei: Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• BU bei Scheidung: Die BU ist ein persönlicher Vertrag; sie wird bei Scheidung nicht geteilt (Versorgungsausgleich betrifft beamtenrechtliche Versorgung, Rentensplitting die gesetzliche Rente – nicht die private BU). Der Vertrag bleibt bei Ihnen.
• Leistung: Die BU-Rente geht an Sie; der Ex-Partner hat keinen Anspruch darauf. Bei Unterhaltsfragen kann die BU-Rente eine Rolle spielen (Einzelfall).
• Nach der Scheidung: Bedarf prüfen – alleiniger Haushalt, ggf. Unterhaltsverpflichtungen; BU-Rente ggf. über Nachversicherung anpassen.
• Praxis-Tipp: BU-Vertrag nicht kündigen; Absicherung beibehalten und bei Bedarf Nachversicherung nutzen.
BU und Scheidung – Polizei im Fokus
Die BU schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Polizeiberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist an Ihre Person gebunden. Bei Scheidung wird die BU nicht „geteilt“: Beamte unterliegen dem Versorgungsausgleich für die beamtenrechtliche Versorgung, nicht für die private BU. Angestellte unterliegen dem Rentensplitting für die gesetzliche Rente, nicht für die private BU. Der BU-Vertrag bleibt also bei Ihnen – Sie zahlen die Beiträge und erhalten im Leistungsfall die BU-Rente. Der Ex-Partner hat keinen direkten Anspruch auf diese Rente.
Die BU-Rente kann jedoch in Unterhaltsfragen relevant sein (z. B. wenn Sie berufsunfähig sind und Unterhalt zahlen oder erhalten). Details hängen vom Einzelfall ab. Wichtig: Den Vertrag weiterführen – nach einer Scheidung sind Sie oft allein für Ihr Einkommen verantwortlich; die BU gibt im BU-Fall Sicherheit.
Nach der Scheidung – was prüfen?
Nach einer Scheidung ändern sich oft Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt). Prüfen Sie, ob Ihre vereinbarte BU-Rente noch reicht, um im BU-Fall den Lebensunterhalt (und ggf. Unterhalt) zu bestreiten. Wenn Sie die Rente erhöhen möchten, nutzen Sie die Nachversicherung – sofern im Vertrag vereinbart und ein anerkannter Anlass (z. B. Gehaltserhöhung, Beförderung) vorliegt. So können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung die Absicherung anpassen.
Fazit
BU und Scheidung für die Polizei: Die BU bleibt Ihr Vertrag und wird nicht geteilt. Nach der Scheidung Bedarf prüfen und BU beibehalten bzw. anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.