Feuerwehrangehörige – ob Beamte oder Angestellte – haben bei Scheidung mit finanziellen Folgen zu rechnen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein privater Vertrag in Ihrem Namen. Bei Scheidung stellt sich die Frage, ob die BU betroffen ist und wie Sie danach weiter planen. Dieser Artikel gibt einen Kurzüberblick zu BU und Scheidung für die Feuerwehr.
BU Scheidung für Feuerwehr: Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• BU bei Scheidung: Die BU ist ein persönlicher Vertrag; sie wird bei Scheidung nicht geteilt (kein Versorgungsausgleich bei Beamten, kein Rentensplitting bei Angestellten für die BU). Der Vertrag bleibt bei Ihnen.
• Leistung: Die BU-Rente geht an Sie; der Ex-Partner hat keinen Anspruch darauf. Bei Unterhaltsfragen kann die BU-Rente aber eine Rolle spielen (Einzelfall).
• Nach der Scheidung: Bedarf prüfen – alleiniger Haushalt, ggf. Unterhaltsverpflichtungen; BU-Rente ggf. über Nachversicherung anpassen.
• Praxis-Tipp: BU-Vertrag nicht kündigen; Beiträge weiterzahlen und Absicherung beibehalten.
BU und Scheidung – Feuerwehr im Fokus
Die BU schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Feuerwehrberuf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Sie ist an Ihre Person gebunden. Bei Scheidung wird die BU nicht „geteilt“: Beamte unterliegen dem Versorgungsausgleich für die beamtenrechtliche Versorgung, nicht für die private BU. Angestellte unterliegen dem Rentensplitting für die gesetzliche Rente, nicht für die private BU. Der BU-Vertrag bleibt also bei Ihnen – Sie zahlen die Beiträge und erhalten im Leistungsfall die BU-Rente. Der Ex-Partner hat keinen direkten Anspruch auf diese Rente.
Die BU-Rente kann jedoch in Unterhaltsfragen relevant sein (z. B. wenn Sie berufsunfähig sind und Unterhalt zahlen oder erhalten). Details hängen vom Einzelfall ab. Wichtig: Den Vertrag weiterführen – nach einer Scheidung brauchen Sie die Absicherung oft sogar mehr.
Nach der Scheidung – was prüfen?
Nach einer Scheidung ändern sich oft Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt). Prüfen Sie, ob Ihre vereinbarte BU-Rente noch reicht, um im BU-Fall den Lebensunterhalt (und ggf. Unterhalt) zu bestreiten. Wenn Sie die Rente erhöhen möchten, nutzen Sie die Nachversicherung – sofern im Vertrag vereinbart und ein anerkannter Anlass (z. B. Gehaltserhöhung, Beförderung) vorliegt. So können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung die Absicherung anpassen. Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann Sie bei der Einordnung unterstützen.
Fazit
BU und Scheidung bei der Feuerwehr: Die BU bleibt Ihr Vertrag und wird nicht geteilt. Nach der Scheidung Bedarf prüfen und BU beibehalten bzw. anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.