BU Scheidung für Beamte: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Beamtinnen und Beamte haben bei Scheidung mit verschiedenen finanziellen Folgen zu rechnen – Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein privater Vertrag in Ihrem Namen. Bei Scheidung stellt sich die Frage, ob und wie die BU betroffen ist. Dieser Artikel gibt einen Kurzüberblick zu BU und Scheidung für Beamte im Blaulichtbereich.

Das Wichtigste in Kürze

BU bei Scheidung: Die BU ist ein persönlicher Vertrag; sie wird nicht geteilt wie beamtenrechtliche Versorgung (Versorgungsausgleich). Der Vertrag bleibt bei Ihnen, die Leistung geht an Sie.

Versorgungsausgleich: Betrifft die beamtenrechtliche Versorgung, nicht die private BU; der Ex-Partner hat keinen Anspruch auf die BU-Rente.

Unterhalt: Wenn Sie berufsunfähig sind und BU-Rente beziehen, kann diese bei Unterhaltsberechnungen relevant sein; Einzelfallabhängig.

Praxis-Tipp: BU-Vertrag weiterführen; nach Scheidung Bedarf prüfen (alleiniger Haushalt, Unterhalt) und ggf. Nachversicherung nutzen.

BU und Scheidung – was passiert mit dem Vertrag?

Die BU ist eine personenbezogene Absicherung: Sie schützt Ihr Einkommen bei Berufsunfähigkeit (bei Beamten typischerweise bei Dienstunfähigkeit). Bei einer Scheidung wird der BU-Vertrag nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt – der Versorgungsausgleich betrifft die beamtenrechtliche Versorgung (und ggf. gesetzliche Rente), nicht die private BU. Der Vertrag bleibt Ihr Vertrag: Sie zahlen die Beiträge und erhalten im Leistungsfall die BU-Rente. Der Ex-Partner hat keinen direkten Anspruch auf diese Rente.

Allerdings kann die BU-Rente in anderen Zusammenhängen eine Rolle spielen: z. B. bei Unterhalt (wenn Sie unterhaltspflichtig sind oder Unterhalt erhalten). Ob und wie sie angerechnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, den Vertrag weiterzuführen – nach einer Scheidung sind Sie oft allein für Ihr Einkommen verantwortlich; die BU gibt im BU-Fall Sicherheit zusätzlich zur Versorgung.

Nach der Scheidung – BU anpassen?

Nach einer Scheidung ändern sich oft Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt). Prüfen Sie, ob Ihre BU-Rente noch zu Ihrem Bedarf passt: Reicht sie, um im BU-Fall (Dienstunfähigkeit) Ihren Lebensunterhalt und ggf. Unterhaltsverpflichtungen zu decken? Falls Sie die Rente erhöhen möchten, können Sie die Nachversicherung nutzen – sofern im Vertrag vereinbart und ein anerkannter Anlass (z. B. Beförderung, Gehaltserhöhung) vorliegt. So passen Sie die Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung an.

Fazit

BU und Scheidung für Beamte: Die BU bleibt Ihr Vertrag und wird nicht im Versorgungsausgleich geteilt. Nach der Scheidung Bedarf prüfen und BU beibehalten bzw. anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

Dein Weg zur besten Versicherung

    Schritt 1: Wähle deine Berufsgruppe












    Schritt 2: Bitte gib deine Daten an, über die wir dich erreichen können.

    Blaulichtversichert 3531 Bewertungen auf ProvenExpert.com