Anwärter in Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst haben oft schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Bei einer Scheidung – ob in der Anwärterzeit oder später – stellt sich die Frage, ob die BU betroffen ist und wie man danach weiter plant. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu BU und Scheidung für Anwärter und junge Einsatzkräfte.
BU Scheidung für Anwärter: Überblick für Einsatzkräfte
Das Wichtigste in Kürze
• BU bei Scheidung: Die BU ist ein persönlicher Vertrag; sie wird bei Scheidung nicht geteilt wie die gesetzliche Rente (Rentensplitting). Sie zahlen weiter, die Leistung geht an Sie.
• Ex-Partner: Hat keinen Anspruch auf die BU-Rente; die BU-Rente kann aber bei Unterhaltsfragen eine Rolle spielen (Einzelfall).
• Nach der Scheidung: Bedarf neu prüfen – alleiniger Haushalt und ggf. Unterhaltsverpflichtungen können höheren BU-Bedarf bedeuten; Nachversicherung nutzen, wenn möglich.
• Praxis-Tipp: BU-Vertrag nicht kündigen; bei Unterhalt und neuer Finanzplanung die Höhe der BU-Rente im Blick behalten.
BU und Scheidung – Grundlagen für Anwärter
Die BU schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie ist an Ihre Person gebunden – bei Scheidung bleibt der Vertrag bei Ihnen. Es gibt kein Rentensplitting bei der privaten BU wie bei der gesetzlichen Rente. Der Ex-Partner erhält keinen Anteil an der BU-Rente. Allerdings kann die BU-Rente in Unterhaltsfragen relevant sein: Wenn Sie berufsunfähig werden und BU-Rente beziehen, kann diese bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen oder -pflichten berücksichtigt werden. Details hängen vom Einzelfall ab; im Zweifel einen Rechtsberater einbeziehen.
Für Anwärter ist wichtig: Die BU weiterzuführen. Nach einer Scheidung sind Sie oft allein für Ihr Einkommen verantwortlich; die BU gibt Ihnen im BU-Fall finanzielle Sicherheit. Kündigen Sie den Vertrag nicht aus Kurzfristigkeit – ein späterer Neuantrag wäre teurer und könnte an der Gesundheitsprüfung scheitern.
Nach der Scheidung – Planung anpassen
Nach einer Scheidung ändern sich oft Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt). Prüfen Sie, ob Ihre vereinbarte BU-Rente noch reicht, um im BU-Fall Ihren Lebensunterhalt (und ggf. Unterhalt) zu bestreiten. Wenn Sie die Rente erhöhen möchten, nutzen Sie die Nachversicherung – sofern im Vertrag vereinbart und ein anerkannter Anlass (z. B. Gehaltserhöhung nach Beendigung der Anwärterzeit) vorliegt. So können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung die Absicherung anpassen.
Fazit
BU und Scheidung für Anwärter: Die BU bleibt Ihr Vertrag und wird nicht geteilt. Nach der Scheidung Bedarf prüfen und BU beibehalten bzw. anpassen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.