Angestellte in Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst haben bei Scheidung mit verschiedenen finanziellen Folgen zu rechnen – Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, ggf. Rentensplitting. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein Vertrag, der in Ihrem Namen läuft; bei Scheidung stellt sich die Frage, ob und wie die BU betroffen ist. Dieser Artikel gibt einen Kurzüberblick zu BU und Scheidung für Angestellte im Blaulichtbereich.
BU Scheidung für Angestellte: Kurzüberblick – Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• BU bei Scheidung: Die BU ist in der Regel ein persönlicher Vertrag des Versicherungsnehmers; sie wird nicht automatisch geteilt wie z. B. Rentenansprüche (Rentensplitting).
• Versicherungsschutz: Der BU-Vertrag bleibt bestehen; die Beiträge zahlen Sie weiter, die Leistung geht an Sie – der Ex-Partner hat keinen Anspruch auf die BU-Rente.
• Unterhalt: Wenn Sie berufsunfähig werden und BU-Rente beziehen, kann diese bei Unterhaltsberechnungen relevant sein; Einzelfallabhängig.
• Praxis-Tipp: Vertrag und Beiträge im Blick behalten; bei Unterhaltsverpflichtungen und neuer Haushaltsführung die Höhe der BU-Rente ggf. anpassen (Nachversicherung).
BU und Scheidung – was passiert mit dem Vertrag?
Die BU ist eine personenbezogene Absicherung: Sie schützt Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Bei einer Scheidung wird der Vertrag nicht „geteilt“ – er bleibt Ihr Vertrag, Sie zahlen die Beiträge und erhalten im Leistungsfall die BU-Rente. Der Ex-Partner hat keinen direkten Anspruch auf diese Rente. Anders als bei der gesetzlichen Rente (Rentensplitting) gibt es bei der privaten BU keine automatische Aufteilung der Ansprüche im Scheidungsverfahren.
Allerdings kann die BU-Rente in anderen Zusammenhängen eine Rolle spielen: z. B. bei Unterhalt (wenn Sie unterhaltspflichtig sind oder Unterhalt erhalten) oder bei der Bedarfsberechnung für Sie oder Ihre Kinder. Ob und wie die BU-Rente angerechnet wird, hängt vom Einzelfall und von der Rechtsprechung ab. Wichtig ist, den Vertrag weiterzuführen – nach einer Scheidung brauchen Sie die Absicherung oft sogar mehr, wenn Sie allein für Ihr Einkommen sorgen.
Nach der Scheidung – BU anpassen?
Nach einer Scheidung ändern sich oft Einkommen, Ausgaben und Verpflichtungen (z. B. Kindesunterhalt). Prüfen Sie, ob Ihre BU-Rente noch zu Ihrem Bedarf passt: Reicht die vereinbarte Rente, um im BU-Fall den Lebensunterhalt (ggf. inkl. Unterhaltsverpflichtungen) zu decken? Falls Sie die Rente erhöhen möchten, können Sie die Nachversicherung nutzen – sofern im Vertrag vereinbart und ein anerkannter Anlass (z. B. Gehaltserhöhung) vorliegt. Ohne Nachversicherung wäre ein neuer Antrag mit Gesundheitsprüfung nötig. Eine auf Einsatzkräfte spezialisierte Beratung kann Sie bei der Einordnung unterstützen.
Fazit
BU und Scheidung für Angestellte: Die BU bleibt Ihr Vertrag; sie wird nicht geteilt. Nach der Scheidung den Bedarf prüfen und ggf. Nachversicherung nutzen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.