Polizistinnen und Polizisten sind Angestellte im öffentlichen Dienst und unterliegen nicht der beamtenrechtlichen Dienstunfähigkeit, sondern dem Arbeitsrecht und der Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Eine BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) für die Polizei hat deshalb eigene Besonderheiten: Tätigkeitsbild, Verweisung, mögliche Überschneidung mit betrieblicher oder Gruppen-Absicherung und die Frage, ob DU-Klauseln (für spätere Verbeamtung) sinnvoll sind. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
BU für Polizei: Besonderheiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Polizei (angestellt)
- braucht eine BU, keine DU – die Versicherung leistet bei Berufsunfähigkeit gemäß Vertrag, unabhängig vom Dienstherrn.
- Besonderheiten
- : Konkrete Verweisung (Verzicht auf abstrakte Verweisung) und Tätigkeitsbild „Polizeivollzugsbeamter/Polizist“ sichern den Beruf; Nachversicherung bei Beförderung oder Gehaltserhöhung einplanen.
- Schichtdienst und Gesundheit:
- Risikoberuf kann zu Zuschlägen oder strengerer Annahme führen; Vergleich mehrerer Anbieter und früher Abschluss lohnen sich.
- Verbeamtung geplant:
- Wenn später Verbeamtung möglich ist, Tarife mit DU-Klausel oder Umwandlungsoption prüfen, damit keine Doppelstruktur entsteht.
BU vs. DU bei der Polizei
Beamte im Polizeidienst haben Dienstunfähigkeit (DU) – der Dienstherr stellt DU fest, die DU-Versicherung leistet. Angestellte Polizistinnen und Polizisten haben keine DU im beamtenrechtlichen Sinne; sie brauchen eine BU. Die Definition in der BU („Berufsunfähigkeit“) orientiert sich am zuletzt ausgeübten Beruf; bei konkreter Verweisung darf die Gesellschaft Sie nur auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie tatsächlich ausüben können und die Ihrer Ausbildung und Lebensstellung entspricht. Für Polizisten ist das wichtig: Der Beruf ist körperlich und psychisch fordernd – eine abstrakte Verweisung (z. B. auf einen reinen Bürojob) wäre für Sie ungünstig; konkrete Verweisung vereinbaren.
Tätigkeitsbild, Nachversicherung und Schichtdienst
Das Tätigkeitsbild im Vertrag sollte Ihren tatsächlichen Beruf abbilden (z. B. Polizeivollzugsbeamter im Außendienst, mit Einsatztätigkeit). Bei Beförderung oder Gehaltserhöhung steigt der finanzielle Bedarf – eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglicht, die Rente anzupassen. Schichtdienst und erhöhte Belastung können bei einigen Versicherern zu Risikozuschlägen führen; ein Vergleich und Abschluss in jungem, gesundem Alter reduzieren Kosten und Annahmehürden.
Verbeamtung später: DU-Klausel und Umwandlung
Wenn Sie als Angestellter in der Polizei tätig sind und eine spätere Verbeamtung möglich ist, kann eine BU mit DU-Klausel oder Umstellungsoption sinnvoll sein: Bei Verbeamtung wird die BU in eine DU umgewandelt oder die DU-Definition greift zusätzlich. So vermeiden Sie doppelte Verträge und nutzen die bestehende Gesundheitshistorie. Die genaue Ausgestaltung variiert – in der Beratung prüfen lassen.
Fazit
BU für Polizei (angestellte Polizistinnen und Polizisten) hat Besonderheiten: Konkrete Verweisung, passendes Tätigkeitsbild, Nachversicherung und bei geplanter Verbeamtung DU-Klausel oder Umstellungsoption. Schichtdienst und Risikoberuf können Zuschläge bedeuten – früher Abschluss und Anbietervergleich lohnen sich. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.