Polizistinnen und Polizisten sind nicht im beamtenrechtlichen Sinne „dienstunfähig“, wenn sie nur ihren konkreten Polizeiberuf nicht mehr ausüben können – sie unterliegen dem sozialversicherungsrechtlichen Berufsunfähigkeitsbegriff. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt daher vor allem für Angestellte in Polizei und Sicherheitsbereich sowie für Beamte, die eine Zusatzabsicherung neben der möglichen Dienstunfähigkeitsrente wollen. Dieser Artikel beschreibt die Besonderheiten der BU für Polizei: Definition, Verweisung, Gesundheitsfragen und sinnvolle Kombination mit DU.
BU für Polizei: Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsabsicherung
Das Wichtigste in Kürze
- BU
- sichert die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf (z. B. Polizeivollzugsbeamter) mindestens zur Hälfte dauerhaft auszuüben; für Beamte ergänzt sie die DU oder springt ein, wenn keine oder geringe Versorgung bei Dienstunfähigkeit besteht.
- Polizeispezifisch
- : Tarife mit abstrakter Verweisung sind für Polizei ungünstig – eine konkrete Verweisung oder Verzicht auf Verweisung im leistungsrelevanten Beruf (Polizeidienst) schützt Sie, wenn Sie nur noch z. B. Bürotätigkeiten ausüben könnten.
- Gesundheitsfragen
- und Risikozuschläge: Körperlich fordernder Dienst kann zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen; früher Abschluss in gesunder Phase und ehrliche Angaben sind entscheidend.
- DU und BU
- können kombiniert werden: DU für beamtete Polizisten als Basis, BU als Zusatzrente oder für Angestellte als Hauptabsicherung – Bedarf und Vertragsinhalte sollten abgestimmt werden.
Definition und Verweisung bei BU für Polizei
Die Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf (hier: Polizeidienst) voraussichtlich auf Dauer zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Entscheidend ist der leistungsrelevante Beruf: Bei konkreter Verweisung prüft der Versicherer, ob Sie eine zumutbare andere Tätigkeit ausüben können – z. B. Sachbearbeiter. Bei abstrakter Verweisung könnte theoretisch auf jeden anderen Beruf verwiesen werden; für Polizisten, die nur noch Büroarbeit könnten, wäre das oft nachteilig. Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung oder konkreter Verweisung auf den erlernten/zuletzt ausgeübten Beruf sind für Polizei daher empfohlen. Die Definition im Vertrag („Polizeivollzugsbeamter“, „Einsatzkraft“) sollte zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passen.
Gesundheitsfragen und Eintrittsalter
BU-Anträge verlangen Gesundheitsangaben; bei körperlich belastenden Berufen wie Polizei prüfen Versicherer Risikozuschläge oder Ausschlüsse (z. B. Wirbelsäule, Psyche). Ein früher Abschluss in gesunder Phase sichert günstige Beiträge und vermeidet Ablehnung bei späteren Vorerkrankungen. Nachversicherungsoptionen (ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Gehaltserhöhung, Beförderung) sind besonders für junge Polizisten sinnvoll. Wer bereits DU hat: BU kann die Lücke zwischen DU-Rente/Beamtenversorgung und gewohntem Einkommen füllen – die Gesamtsumme aus DU und BU sollte Ihren Eigenbedarf abdecken.
Fazit
Eine BU für Polizei sollte konkrete oder keine abstrakte Verweisung vorsehen und den Polizeiberuf als leistungsrelevanten Beruf klar erfassen. Früh abschließen, Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten und DU/BU gemeinsam planen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.