BU Leistung für Angestellte: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Angestellte in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst haben im Fall von Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf beamtenähnliche Dienstunfähigkeitsversorgung. Die BU-Leistung – die monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – ist für sie daher zentral. Dieser Artikel erklärt, wie die BU-Leistung für Angestellte funktioniert, wie hoch sie sinnvoll ist und worauf Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Leistungsfall : Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall berufsunfähig sind (in der Regel mind. 50 % gemäß Vertrag); die Definition „Berufsunfähigkeit“ steht im Bedingungswerk.

Höhe : Orientierung am Nettoeinkommen – oft 80 bis 100 % des letzten Nettos bis zur vereinbarten Rente; Angestellte haben keine Beihilfe/Pension wie Beamte und sind stärker auf die BU angewiesen.

Wartezeit : Viele Tarife sehen eine Wartezeit (z. B. 6 Monate) vor – erst danach beginnt die Rentenzahlung; die Prognosezeit (meist 6 Monate) muss erfüllt sein.

Steuer : BU-Rente ist Einkommen und wird versteuert; die Beiträge können unter Umständen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Wie die BU-Leistung für Angestellte berechnet wird

Die vereinbarte monatliche BU-Rente wird im Leistungsfall ausgezahlt, sofern der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt. Maßgeblich ist in der Regel, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mind. 50 % nicht mehr ausüben können – und zwar voraussichtlich dauerhaft (Prognose meist 6 Monate). Bei Angestellten im öffentlichen Dienst (z. B. Rettungsdienst, Feuerwehr in Teilen) entfällt oft eine Dienstunfähigkeitsrente; die BU-Rente muss daher die Grundsicherung des Lebensunterhalts abdecken. Empfehlung: Absicherung in einer Höhe wählen, die zusammen mit eventueller Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ein auskömmliches Einkommen ergibt.

Besonderheiten für angestellte Einsatzkräfte

Angestellte in Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst üben oft körperlich und psychisch belastende Tätigkeiten aus – das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist vergleichsweise hoch. Wichtig: Verweisungsverzicht (kein Abstellen auf andere Tätigkeiten) und abstrakte Verweisung im Vertrag prüfen; für Einsatzkräfte sind Tarife mit konkreter Verweisung oder abstrakter Verweisung nach Ende der Karenzzeit ungünstig. Zudem sollten Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung (z. B. bei Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt) genutzt werden, um die Leistung mit dem Einkommen mitwachsen zu lassen.

Fazit

Die BU-Leistung ist für angestellte Einsatzkräfte oft die wichtigste Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Achten Sie auf ausreichende Höhe, klare Leistungsbedingungen und regelmäßige Anpassung. Mehr zum Thema: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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