Wer zuerst angestellt (z. B. Rettungsdienst) ist und später verbeamtet wird, hat oft bereits eine BU. Wie BU und spätere DU zusammenspielen – ob die BU weiterläuft, umgestellt wird oder eine zusätzliche DU sinnvoll ist – erklärt dieser Artikel für Einsatzkräfte.
BU-Kombination mit DU (bei späterer Verbeamtung)
Das Wichtigste in Kürze
• BU läuft weiter : Die BU ist an Ihren Beruf (z. B. Rettungssanitäter) geknüpft, nicht an den Status Beamter/Angestellter. Nach Verbeamtung üben Sie einen neuen Beruf aus (z. B. Beamter im Rettungsdienst). Die BU leistet, wenn Sie berufsunfähig sind – also Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Nach Verbeamtung ist das der Beamtenberuf – die BU leistet also bei Dienstunfähigkeit (sofern der Vertrag den neuen Beruf als versichert ansieht; ggf. Tätigkeitsänderung melden). Kein automatischer Verlust der BU.
• Tätigkeit melden : Bei Verbeamtung die Tätigkeitsänderung dem BU-Versicherer melden (oft vertraglich vorgesehen). So wird der neue Beruf (Beamter, z. B. Feuerwehr/Polizei/Rettung) als versicherter Beruf geführt – bei DU leistet die BU dann für diesen Beruf. Ohne Meldung könnte der Versicherer im Leistungsfall argumentieren, der versicherte Beruf sei noch der alte (Angestellter Rettungsdienst).
• Zusätzliche DU : Sie können zusätzlich eine DU mit echter Beamtenklausel abschließen – dann leistet die DU bei dienstlicher DU-Feststellung ohne Prüfung durch den Versicherer. BU und DU können parallel laufen: Bei DU-Feststellung leistet die DU; die BU könnte ebenfalls leisten (wenn Berufsunfähigkeit im Sinne der BU vorliegt) – Doppelleistung prüfen (manche Verträge begrenzen bei anderer Versicherung). Praxishinweis: Oft eine Police reicht – BU mit gemeldeter Tätigkeit (Beamter) deckt den DU-Fall; echte DU zusätzlich nur bei Bedarf (z. B. höhere Rente oder Wunsch nach klarer DU-Klausel).
• Umstellung BU → DU : Eine Umstellung des bestehenden Vertrags von BU auf DU (echte Klausel) ist nicht Standard – meist neuer DU-Vertrag mit Gesundheitsprüfung. BU beibehalten und Tätigkeit melden ist oft die einfachere Lösung.
• Versorgung einrechnen : Als Beamter haben Sie Versorgung bei DU – die Lücke (Ziel-Netto minus Versorgung) kann kleiner sein als als Angestellter. BU-Rente bzw. DU-Rente an die neue Lücke anpassen (über Nachversicherung oder bei Neuabschluss).
Optionen im Überblick
| Option | Kurz |
|---|---|
| BU beibehalten, Tätigkeit melden | BU leistet bei BU/DU für neuen Beamtenberuf |
| Zusätzlich DU (echte Klausel) | DU leistet bei dienstlicher Feststellung; ggf. Doppelleistung prüfen |
| BU kündigen, nur DU | Nur bei gutem Gesundheitsbild und Wunsch nach reiner DU |
Stolpersteine
• Tätigkeit nicht gemeldet : Versicherer kann im Leistungsfall den alten Beruf unterstellen → Streit. Meldung vornehmen.
• Doppelleistung : Wenn BU und DU beide leisten, prüfen ob Begrenzung im Vertrag (z. B. „Leistung nur bis zur Differenz zu anderer Versicherung“).
Fazit
Nach Verbeamtung: BU beibehalten, Tätigkeit (Beamter, neuer Beruf) melden – BU leistet dann bei DU für diesen Beruf. Zusätzliche DU optional; Versorgung einrechnen, Lücke neu kalkulieren. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.