Das Tätigkeitsbild in der BU definiert, welcher Beruf versichert ist – und damit, wann der Versicherer bei Berufsunfähigkeit leistet. Für den Rettungsdienst (Rettungssanitäter, Notfallsanitäter) muss die Tätigkeit so beschrieben sein, dass Einsatz, körperliche und psychische Belastung und Schicht erkennbar sind. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt.
BU für Rettungsdienst – Tätigkeitsbild
Das Wichtigste in Kürze
• Konkret, nicht pauschal : Nicht nur „Angestellter im Rettungsdienst“ oder „Rettungssanitäter“ – sondern z. B. „Rettungssanitäter/Notfallsanitäter im Rettungsdienst, Einsatzfahrten mit Blaulicht, Patiententransport, Heben und Tragen von Patienten, körperliche und psychische Belastung (Unfälle, Notfälle), Schichtdienst, Bereitschaftsdienst.“ So ist klar, welcher Beruf mit welchen Anforderungen versichert ist – für Risikoprüfung und Leistungsfall.
• Heben, Tragen, Schicht : Körperliche Anforderungen (Heben, Tragen, Bücken, langes Stehen) und Schichtdienst ausdrücklich nennen. Sie begründen das Risiko und verhindern im Leistungsfall die Argumentation „Sie könnten noch leichte Tätigkeiten ausüben“ – zusammen mit Verzicht auf abstrakte Verweisung.
• Psychische Belastung : Einsätze, Unfälle, Notfälle, Konfrontation mit Leid und Tod als psychische Belastung erwähnen. Viele BU-Fälle im Rettungsdienst sind psychisch bedingt – das Tätigkeitsbild muss das widerspiegeln, und der Tarif muss psychische Leistungsbilder abdecken.
• Verzicht auf abstrakte Verweisung : Unverzichtbar. Ohne ihn könnte der Versicherer auf „Büro“ oder „Dispatcher“ verweisen. Mit Verzicht leistet er, sobald Sie Ihren Rettungsdienstberuf (wie beschrieben) nicht mehr ausüben können.
• Praxishinweis : In der Beratungspraxis wird die vollständige Tätigkeit (Einsatz, Blaulicht, Heben, Schicht, psychische Belastung) im Antrag festgehalten und vom Versicherer bestätigt – so ist im Streitfall eindeutig, was versichert war.
Beispiel Tätigkeitsbeschreibung
„Notfallsanitäter im Rettungsdienst, Durchführung von Notfall- und Krankentransporten, Einsatzfahrten mit Blaulicht, Versorgung und Transport von Patienten, Heben und Tragen, körperliche und psychische Belastung durch Einsätze und Notfälle, Schichtdienst, Bereitschaftsdienst.“
Stolpersteine
• Zu knapp : „Sanitäter“ ohne Einsatz, Heben, Schicht kann zu enger Auslegung führen.
• Abstrakte Verweisung : Ohne Verzicht droht Ablehnung mit Verweis auf andere Tätigkeiten.
Fazit
BU Rettungsdienst – Tätigkeitsbild: Konkret (Einsatz, Heben, Schicht, psychische Belastung) beschreiben. Verzicht auf abstrakte Verweisung, psychische Leistungsbilder im Tarif. So ist der versicherte Beruf eindeutig und der Leistungsfall klar abgrenzbar. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.