BU Förderung für Polizei: Überblick für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

Polizistinnen und Polizisten können ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in vielen Fällen fördern lassen – über Basisrente (Rürup), Riester oder arbeitgeberseitige Angebote. Bei Beamten gleicht die BU die Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit aus; Angestellte brauchen oft eine höhere BU-Rente. Dieser Artikel erklärt, welche BU-Förderung für Polizei infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

BU-Förderung Polizei : Basisrente/Rürup (steuerliche Absetzbarkeit), Riester (Zulagen) oder Arbeitgeber – je nach Status und Angebot.

Beamte : Dienstunfähigkeitsklausel erforderlich; Höhe an Versorgungslücke (Gehalt minus Ruhegehalt) ausrichten.

Angestellte : Oft höhere BU-Rente nötig; Förderung senkt Netto-Beitrag.

Tipp : Förderung nutzen, Verzicht auf abstrakte Verweisung und Nachversicherung nicht opfern.

Welche BU-Förderung für die Polizei?

Beamte erhalten bei Dienstunfähigkeit Ruhegehalt (oft 70–75 % des letzten Nettos) – die BU soll die Differenz (20–30 %, z. B. 500–800 € bei 3.000 € Netto) absichern. Beiträge zu einer BU in der Basisrente (Rürup) können steuerlich geltend gemacht werden; die Leistung wird später versteuert – der Effekt ist ein niedrigerer Netto-Beitrag (je nach Steuersatz 20–40 % Ersparnis). Riester mit BU-Baustein bringt Staatliche Zulage (u. a. Grundzulage, Kinderzulage); dafür gelten Eigenbeitrags- und Verwendungsregeln. Angestellte in der Polizei haben meist nur Erwerbsminderungsrente – eine deutlich höhere BU-Rente (70–80 % des Nettos, z. B. 2.200–2.500 € bei 3.000 € Netto) ist sinnvoll; Förderung reduziert die Netto-Kosten. In vielen Ländern zahlen Dienstherren 15–25 €/Monat BU-Zuschuss – steuerfrei bis 30 €/Monat (R 3.11 EStR).

Praxistipp: Basisrente bindet die BU in die Altersvorsorge ein – prüfen Sie, ob die Bedingungen (DU-Klausel, Verzicht auf abstrakte Verweisung) gleichwertig sind wie bei reiner BU.

Was Sie konkret prüfen sollten

Prüfen Sie Dienstherren- oder Arbeitgeberangebote (Zuschüsse, Gruppentarife) – oft 10–25 €/Monat. Wählen Sie einen Tarif mit Beamten-/Dienstunfähigkeitsklausel (bei Beamten), Verzicht auf abstrakte Verweisung und Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (Frist oft 3–6 Monate bei Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt). Vergleichen Sie geförderte BU (Basisrente/Riester) mit reiner BU – Steuervorteil und Zulagen vs. Flexibilität und oft einfachere Leistungsbedingungen. Die Absicherungshöhe (Lücke bei Beamten, Einkommensersatz bei Angestellten) darf nicht zugunsten der Förderung vernachlässigt werden.

Fazit

BU-Förderung für Polizei kann die Beiträge netto senken und die Absicherung der Versorgungslücke (Beamte) bzw. des Einkommens (Angestellte) erleichtern. Förderung nutzen, Tarifqualität im Blick behalten. Weitere Infos: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

GKV-Spitzenverband

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