Anwärterinnen und Anwärter in Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst haben oft noch niedriges Einkommen – eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erscheint teuer. Förderung kann helfen: über Riester, Basisrente oder Arbeitgeber. Dieser Artikel erklärt, welche BU-Förderung für Anwärter infrage kommt und worauf Sie in der Ausbildung achten sollten.
BU Förderung für Anwärter: Kurzüberblick
Das Wichtigste in Kürze
• BU-Förderung Anwärter : Möglich über Riester (mit BU-Komponente), Basisrente/Rürup (steuerlich) oder Arbeitgeber – je nach Angebot.
• Früh abschließen : In jungen Jahren oft günstigere Beiträge und bessere Gesundheitsfragen – Nachversicherung ohne erneute Prüfung einplanen.
• Höhe : Zunächst Grundabsicherung, später mit Nachversicherung an Anwärter- und Vollgehalt anpassen.
• Tipp : Förderung nutzen, Verzicht auf abstrakte Verweisung und Anwärterklausel nicht vergessen.
Warum BU-Förderung für Anwärter?
In der Anwärterzeit ist das Einkommen begrenzt (oft 1.200–1.800 € netto) – dennoch ist das Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit real. Eine BU früh abzuschließen sichert oft günstige Beiträge (z. B. 25–40 % günstiger als mit 30) und gute Bedingungen ohne Ausschlüsse. Förderung (z. B. Riester-Zulage oder steuerliche Absetzbarkeit bei Basisrente) reduziert die Netto-Kosten – bei 100 € Beitrag und Basisrente können je nach Steuersatz 20–40 € netto gespart werden. Wichtig: Tarife mit Anwärter- bzw. Beamtenklausel (DU-Klausel) wählen, damit bei Verbeamtung die Dienstunfähigkeit als Leistungsfall anerkannt wird – ohne sie keine BU-Rente bei Dienstunfähigkeit.
Welche Förderung und was beachten?
Riester mit BU-Baustein bringt Staatliche Zulage (Grundzulage, ggf. Kinderzulage); Basisrente mit BU bringt Steuerersparnis auf die Beiträge (Vorsorgeaufwand). Beides kann für Anwärter sinnvoll sein – abhängig von Einkommen und Planung. Prüfen Sie, ob Ihr Dienstherr Zuschüsse (z. B. 15–25 €/Monat, oft steuerfrei bis 30 €) oder Gruppentarife anbietet. Entscheidend bleibt: Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (Frist oft 3–6 Monate bei Übernahme/Heirat/Geburt) und Anwärter-/Beamtenklausel.
Fazit
BU-Förderung für Anwärter kann die BU in der Ausbildung finanzierbar und sinnvoll machen. Früh abschließen, fördern lassen und Qualität der Bedingungen im Blick behalten. Weitere Infos: Blaulichtversichert Blog.
Quellen
• BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
• Unser Angebot – Beratung für Einsatzkräfte