BU Familie für Polizei: Kurzüberblick

9.03.2026 |Allgemein

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für die Familie ist für Polizistinnen und Polizisten zentral: Fällt der Hauptverdiener aus, ist das Familieneinkommen gefährdet. Bei Beamten und Angestellten in der Polizei wirken Beihilfe, Ruhegehalt und Dienstunfähigkeit mit. Dieser Artikel fasst zusammen, worauf Sie bei BU Familie Polizei achten sollten – von der richtigen Absicherungshöhe über Verzicht auf abstrakte Verweisung bis zur Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung.

Das Wichtigste in Kürze

BU Familie Polizei sichert das Einkommen bei Berufsunfähigkeit – wichtig für Partner und Kinder.

Höhe : Am Nettoeinkommen minus staatlicher Grundabsicherung orientieren; bei Beamten Dienstunfähigkeit und Ruhegehalt berücksichtigen.

Tarif : Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung; bei Familie Optionen für Angehörige prüfen.

Tipp : Vertrag an Lebensphasen anpassen (Kinder, Beförderung, Teilzeit).

Warum BU für Polizisten mit Familie?

Polizeidienst ist körperlich und psychisch belastend. Das Risiko, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen, ist nicht zu vernachlässigen. Ruhegehalt (Beamte, oft 70–75 % des Nettos) oder Erwerbsminderungsrente (Angestellte, teils unter 1.000 €) reichen oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard der Familie zu halten – bei 3.200 € Netto fehlen mit nur Erwerbsminderungsrente schnell 2.000 € und mehr. Eine BU zahlt eine vereinbarte Monatsrente bei Berufsunfähigkeit – bei Verzicht auf abstrakte Verweisung unabhängig von anderen zumutbaren Tätigkeiten. Für Familien sollte die Rente so kalkuliert sein (Lücke bei Beamten z. B. 600–900 €, bei Angestellten 70–80 % des Nettos), dass Partner und Kinder abgesichert sind.

Praxistipp: Lücke = Familienbedarf minus Ruhegehalt/Erwerbsminderungsrente; Nachversicherung bei Heirat und Geburt (Frist oft 3–6 Monate) nutzen, um die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen (z. B. +200–400 € pro Anlass).

Absicherungshöhe und Besonderheiten für Beamte

Beamte erhalten bei Dienstunfähigkeit (§ 26 BeamtVG) Ruhegehalt (oft 70–75 % des letzten Nettos). Die BU soll die Versorgungslücke (typisch 20–30 %, bei 3.000 € Netto z. B. 500–800 € BU-Rente) schließen. Angestellte in der Polizei haben in der Regel nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – diese ist meist zu niedrig; höhere BU-Rente (70–80 % des Nettos, z. B. 2.200–2.500 € bei 3.000 € Netto) ist sinnvoll. Prüfen Sie Familientarife oder Mitversicherung für Partner und Kinder. DU-Klausel (Beamte) und Verzicht auf abstrakte Verweisung sind Pflicht; Vertrag an Lebensphasen (Kinder, Beförderung A9→A10, Teilzeit) anpassen.

Fazit

BU Familie Polizei ist für alle, die mit ihrem Einkommen die Familie tragen, ein wichtiger Baustein. Mit passender Höhe, Verzicht auf abstrakte Verweisung und regelmäßiger Anpassung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen. Mehr dazu: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

GKV-Spitzenverband

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