Schichtdienst ist in Rettungsdienst, Pflege und Feuerwehr üblich – er erhöht das Risiko für Erschöpfung, Schlafstörungen und psychische Belastung. Für die BU ist wichtig, Schichtarbeit in der Tätigkeitsbeschreibung zu erfassen und passende Tarife zu wählen. Dieser Artikel skizziert die Besonderheiten.
BU bei Schichtdienst: Besonderheiten
Das Wichtigste in Kürze
• Tätigkeit: Schichtdienst nennen : In der Tätigkeitsbeschreibung Schichtdienst (Nacht-, Wechsel-, Bereitschaft) explizit angeben. So erkennt der Versicherer das Risiko und stuft den Beruf richtig ein – und im Leistungsfall kann der Versicherer nicht behaupten, Ihr Beruf sei „nur tagsüber, wenig belastend“. Praxishinweis: Schichtdienst wird in der Beratungspraxis immer mit aufgeführt, wenn er zum Beruf gehört.
• Psychische Leistungsbilder : Schichtdienst begünstigt Schlaf- und Kreislaufstörungen, Erschöpfung und psychische Belastung. Tarife ohne Pauschalausschluss psychischer Erkrankungen wählen – viele BU-Fälle bei Schichtarbeitern sind psychisch oder mitbedingt psychisch.
• Verzicht auf abstrakte Verweisung : Unverzichtbar. Ohne ihn könnte der Versicherer argumentieren, Sie könnten noch in einem tagdienstlichen Job arbeiten. Mit Verzicht leistet er, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Schichtberuf nicht mehr ausüben können.
• Keine pauschale Schlechterstellung : Manche Mythen („Schichtarbeiter bekommen keine BU“) sind falsch. Entscheidend sind ehrliche Angaben, konkrete Tätigkeitsbeschreibung und passende Tarife.
• Absicherungshöhe : Lücke wie bei anderen Angestellten berechnen (Ziel-Netto minus EM-Rente); Nachversicherung sichern.
Was im Vertrag stehen sollte
• Tätigkeit : z. B. „… Schichtdienst (Wechsel-/Nachtschicht), Bereitschaftsdienst …“
• Verzicht auf abstrakte Verweisung.
• Psychische Leistungsbilder ohne Pauschalausschluss.
Stolpersteine
• Schicht nicht erwähnt : Im Leistungsfall enger Auslegung möglich – immer angeben.
• Nur „Vollzeit“ : Reicht nicht – Schicht explizit nennen.
Fazit
BU bei Schichtdienst: Schichtdienst in der Tätigkeitsbeschreibung nennen, Verzicht auf abstrakte Verweisung, psychische Leistungsbilder. Tarife vergleichen – Schichtarbeit ist kein pauschaler Ausschlussgrund. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen bzw. anerkannten Quellen und – am Ende – zu unserem Beratungsangebot für Einsatzkräfte.