BU Arbeitgeberwechsel für THW: Überblick für Einsatzkräfte

9.03.2026 |Allgemein

THW-Helfer mit Hauptberuf bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst können den Arbeitgeber wechseln; Hauptberufliche im THW (Technisches Hilfswerk) wechseln ggf. die Bundesanstalt oder den Einsatzbereich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein persönlicher Vertrag und bleibt bestehen; wichtig sind Beitrag, Absicherungshöhe und Nachversicherung. Die BaFin regelt die Versicherungsbedingungen.

Das Wichtigste in Kürze

BU bleibt : Vertrag läuft beim Arbeitgeberwechsel weiter.

Zuschuss : Falls der Arbeitgeber BU-Zuschuss zahlte, entfällt er – vollen Beitrag einplanen.

Nachversicherung : Oft 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung oder Wechsel, BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.

THW als Nebenberuf : BU sollte auf Hauptberuf (z. B. Handwerker, Angestellter) abgestellt sein; bei Wechsel des Hauptberufs Vertrag prüfen.

BU und THW: Hauptberuf vs. Ehrenamt

Ehrenamtliche THW-Helfer haben einen Hauptberuf (z. B. Handwerker, Angestellter) – die BU sichert in der Regel den Hauptberuf ab. Beim Wechsel des Hauptberufs (anderer Arbeitgeber, andere Tätigkeit) bleibt die BU bestehen; Berufsklasse kann sich ändern, wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln – der Vertrag bleibt aber mit den alten Bedingungen. Hauptberufliche im THW (Bundesanstalt) haben einen Arbeitsvertrag mit dem Bund; bei Wechsel innerhalb des THW oder zu anderem Arbeitgeber gilt dasselbe: BU läuft weiter, Zuschuss und Nachversicherung prüfen.

Was Sie beim Wechsel prüfen sollten

Vor dem Wechsel: BU-Vertrag auf Zuschuss, Nachversicherungsoption und Frist (3–6 Monate) prüfen. Nach dem Wechsel: Beitrag ohne Zuschuss budgetieren; bei Gehaltserhöhung Nachversicherung rechtzeitig beantragen. Absicherungshöhe: 70–80 % des Nettoeinkommens als BU-Rente anpeilen.

Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat).

Konkret: Zahlen und Fristen prüfen – z. B. Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht, BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts als Richtwert, Nachversicherung innerhalb 3–6 Monate nach Gehaltserhöhung nutzen. Handlungsempfehlung: Einmal jährlich alle Verträge (BHV, BU, Altersvorsorge) durchgehen und bei Lebensereignissen (Beförderung, Familie, Wechsel) anpassen; Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) einhalten.

Praxistipp: Belege und Vertragsunterlagen aufbewahren; bei Unklarheit Beratung (z. B. Blaulichtversichert) oder Personalstelle einbeziehen. Fristen im Kalender eintragen (z. B. Ruhestandsantrag 3 Monate vorher, Widerspruch 1 Monat). Zahlen: Mindestdeckung 1–3 Mio. € bei Berufshaftpflicht; BU-Rente 70–80 % des Nettogehalts; Nachversicherung 3–6 Monate nach Ereignis nutzen.

Empfehlung: Einmal jährlich Deckung und Beiträge prüfen; bei Beförderung, Wechsel oder Familienänderung Nachversicherung und Fristen (z. B. 24 Monate bAV-Übertragung, 1 Monat Widerspruch) beachten. Konkrete Zahlen: Deckungssumme BHV 2–3 Mio. €, BU-Rente 70–80 % Nettogehalt, Riester-Mindestbeitrag 4 % (min. 60 €/Jahr) für volle Zulage.

Fazit

Mit dem richtigen Überblick und einer klaren Einordnung in Ihre Gesamtabsicherung können Sie sinnvolle Entscheidungen treffen. Weitere Fachartikel: Blaulichtversichert Blog.

Quellen

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